Habe ein Grundbuch in dem im Jahre anno 1887 folgendes in Abt. II/1 eingetragen wurde:
Die Grundstücke 1,2,3,4 gehören zur Pfarrdotation.
Hab ich dabei was zu beachten, sichert dieser Vermerk irgendwelche sachenrechtlichen Besonderheiten, kann ich diesen vllt sogar von Amts wegen löschen? Vor allem stell ich mir die Frage: Was um Himmels Willen ist das?
Grund für das Vorliegen dieses Falles ist wohl die "versehentliche" Löschung dieses Vermerks.