Anlehnend an die Kettenauflassung wollte ich mal folgenden Fall schildern und eure Meinung hören:
Der Eigentümer A verkauft ein Grundstück an B. In dem Kaufvertrag wird die Reno-Angestellte X umfassend bevollmächtigt. Die Auflassung wurde nicht erklärt.
Nun verkauft B das Grundstück an C vor Umschreibung auf ihn weiter. Wieder wird die Reno-Angestellte X umfassend bevollmächtigt.
Zum Grundbuchamt wird nun eingereicht, die Kaufverträge (UBs usw) und eine Urkunde, in der die Reno-Angestellte X die Auflassung von A auf C erklärt.
Bei der Vollmacht für die Reno-Angestellte X ist von einer "normalen" Durchführungs/Änderungsvollmacht auszugehen (ist aber nach Außen unbeschränkt).
Was soll man davon halten ? Wofür soll das gut sein ? Wo ist der Sinn ?
Bisher habe ich solche Sachen (wenn die Vollmachten ausreichten) vollzogen.