neuer § 833a ZPO (Aufhebung Kontopfändung)

  • Was meinst du konkret mit "starker Tobac" ?
    An die kleinen inhaltlichen Fehler mache ich mich gleich mal ran, aber im Großen und Ganzen ist doch nichts daran, was nicht zu vertreten ist oder nicht gesetzeskonform wäre, oder ?

    Wir müssen jedenfalls Vorsorge leisten, dass ab 1.7. uns nicht von den Banken massenhaft Schuldner hergeschickt werden wegen Aufhebungen von Pfändungen, die denen schon lang ein Dorn im Auge sind.

    Dann würden wir völlig absaufen - und der Sinn des ganzen Gesetzes, nämlich die Gerichte auch von den vielen Kontofreigaben zu entlasten, würde genau ins Gegenteil umschlagen !

  • Nun, ich denke das dieses eindeutige offene Bevorzugen einer von vielen möglichen und zulässigen Antragstellungen bzw. Verfahrensarten durch das Gericht gegenüber dem Schuldner und dem Drittschuldner Zweifel an der Neutralität und unvoreingenommenen Prüfung eines "unerwünschten" Antrages aufkommen lassen könnten.

    Also ich würde das wohl bei meiner Verwaltung nicht durchkriegen.

    P.S.: Sagen wir einfach es ist nicht neutral sondern tendenziös

    P.P.S: Das mit den massenhaft geschickten Schuldnern ist auch meine große Befürchtung, und Entlastung durch das neue Gesetz?.... schau meinen Post unter dem Thema P-Konto von heute

    P.P.P.S: Inhaltlich bin ganz deiner Meinung, und ja es steht an Fakten nichts drin was nicht auch im Gesetz steht, aber es ist tendenziös.

    3 Mal editiert, zuletzt von Dalbello (20. Mai 2010 um 19:37) aus folgendem Grund: PS. angefügt

  • Es ist richtig, dass das etwas tendenziös ist. Und bei der Verwaltung muss ich sowas nicht durchbekommen. Es ist doch kein offizielles Schriftstück der Behörde. Ich habe auch jetzt den Leuten immer schon Merkblätter oder Hinweise in die Hand gedrückt, wenn es z.B. darum ging, dass die Banken zu Unrecht den Leuten die Auszahlung verweigert haben. Es trägt dann halt meine Signum, meine Unterschrift - und nicht den offiziellen Namen des Gerichts. Um den Leuten sowas in die Hand zu drücken, was ganz offensichtlich meine Meinung zum Ausdruck bringt, muss ich keine Verwaltung fragen.

    Man muss sich doch nur mal folgendes vorstellen:

    Bislang bekamen viele wegen bloß bezogener Sozialleistungen immer ihr Geld. Dann gab es ein paar, denen haben wir auf Dauer gemäß § 850 k ZPO Freigaben erteilt. Diese Leute sahen wir dann nur selten mal wieder. Ein Dorn war das den Banken schon immer im Auge, weil sie mit diesen Leuten Arbeit hatten.
    Sie werden jetzt natürlich auf den schlauen Gedanken kommen, sich dieser Arbeit entledigen zu wollen, und schicken die Schuldner auf das Gericht wegen "Aufhebung" der Pfändungen oder "Beschränkungen". Die Aufhebung schützt nicht gegen erneute Pfändungen; sie ist auch nur bis zum 31.12.2011 möglich. Danach gibt es nur noch die Beschränkungen auf 12 Monate, und zwar sogar hinsichtlich aller Pfändungen, die vom Finanzamt u.ä. ergangen sind. Diese Beschränkungen gelten aber nur 12 Monate. Im schlimmsten Fallen kommt jeder Schulder einmal im Jahr wegen sämtlicher seiner Pfändungen zu uns, um erneut eine Beschränkung für die nächsten 12 Monate zu erwirken.
    --> Damit ist doch ganz offensichtlich, dass der Gesetzgeber genau das Gegenteil erreicht hat als eine Entlastung der Vollstreckungsgerichte. Und bei den Personalpensen wird das wie immer keinerlei Berücksichtigung finden. In die Aktenordnung wird man schreiben, dass all diese Anträgen in den PfÜB-Akten zu bearbeiten sind, sodass es gar nichts zählt.

    Genauso wie die Banken die Schuldnern einseitig auf Grund ihrer Interessen in eine bestimmte Richtung drängen wollen, nur damit sie für den Schuldner weniger Arbeit haben, egal ob es wirklich die beste Lösung für den Schuldner ist, reklamiere ich dieses Recht für mich. Vorrangig hat der Gesetzgeber nunmal das "P-Konto" als die "Zukunftslösung" gesehen - und darauf haben sich die Banken eben einzustellen.

    Wir sollten dieses Forum eben auch dazu nutzen, Lösungen zu finden, wie wir irgendwie mit dem vorhandenen Personal unsere Aufgaben noch bewältigen können. Und aus meiner langjährigen Erfahrung helfen da eben irgendwelche Hinweisblätter an die Schuldner genauso wie die Tatsache, dass man es den Schuldnern nicht zu einfach machen darf (sie haben bei mir alles vorzulegen, also alle benötigten Unterlagen 2-fach kopiert, alle Zustellauslagen - und angesichts der Tatsache, dass sie sich lückenlos rückwirkend 6 Monate über Gutschriften zu erklären haben, ist es zumutbar, dass sie mir in Tabellenform diese Liste entsprechend einem von mir ausgereichten leeren Vordruck selbst erstellen und auch lückenlos dazu in Kopie die Kontoauszüge vorlegen). Als es darum ging, irgendwelche Sachen zu bestellen oder Unmengen an Telefonate zu führen, die sie gar nicht bezahlen können, haben sie sich auch nich so dämlich angestellt ......

    Ich bin nunmal kein Freund der Schuldner, von denen 90% ihr Schicksal selbst herbeigeführt haben.

  • Als Privatperson (mit meinem Wissen aus der Rechtspflege) stimme ich dir vollkommen zu, insbesondere mit der Befürchtung was an zusätzlicher Arbeitsbelastung auf uns zu kommt.

    Aber als Rechtspflegerin bin ich ein Teil der Justiz, eine der 3. Säulen der Gewaltenteilung in diesem Staat (ich weis hört sich pathetisch an) und eben nicht Vertreter einen privaten Interessengruppe wie Bank und ähnliches, und damit habe ich neutral und unvoreingenommen Anträge zu beurteilen und zu entscheiden.

    Ähnlich wie ein Arzt, der kann auch persönlich der Meinung sein, das viele Leiden eventuell vermeidbar wären, wenn die Patienten nicht geraucht, Safer Sex betrieben oder sonst irgendwie gesünder gelebt hätten, aber in seiner Eigenschaft als Arzt kann und darf er die Behandlung derartiger Erkrankungen nicht verweigern und hat sie nach allen Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführen.

    Ich werde also ab 01.07.2010 die Anträge nach besten Wissen ud Gewissen entscheiden, aber wenn es mit der Arbeitsbelastung sich so entwickelt wie ich und Du ( sorry ich duze in Foren immer) befürchten, werde ich meine Arbeit eben (noch) weniger bewältigen können als jetzt, und dann melde ich halt eben 100 oder 200 oder.... Reste und zeige regelmäßig Überlastung an.
    Da dieses Problem vorraussichtlich dann nicht nur mich, sondern viele Vollstreckungsrpfl. treffen wird (außer sie machen ständig unbezahlte Überstunden) hoffe ich dass die Justizverwaltungen irgendwann hellhörig werden und handeln, spätestens wenn der Petitionsausschuss unangenehme Fragen stellt.
    (hat im Grundbuch bei uns tatsächlich geholfen, wir wurden personell aufgestockt)

  • Wie siehts denn mit den P-Konten aus, wenn bislang die Pfändungsfreigrenze höher war, als das, was nun pauschaliert jedem zusteht?



  • Im Prinzip stimme ich dir voll zu.

    Man muss nur halt sehen, wie man selber dazu beitragen kann, dass es einigermaßen wenigstens läuft. Und ich werde, wenn es etwa um Anträge nach § 833a ZPO geht, mich keinesfalls hinsetzen und für die Schuldner eine Auflistung anfertigen, was sie für Gutschriften in den letzten 6 Monate hatten.

    Sie bekommen von mir ein von mir erstelltes Leerformular, wo sie dies selbst (außerhalb meines Büros) eintragen können entsprechend ihrer Kontoauszüge; sie habe mir 2-fach kopiert, vollständig und sortiert ihre Kontoauszüge vorzulegen; sie haben mir auf einem weiteren Vordruck einen Antrag vorauszufüllen (so u.a. die vollständige Gläubigerparteibezeichnung und das/die Aktenzeichen des Gerichts) und sie haben mir alle erforderlichen Zustellauslagen vorschussweise vorzulegen. Außerdem müssen sie mir sagen können, was konkret sie für einen Antrag stellen wollen - ich bin nicht dazu da sie zu beraten, was individuell für jeden das beste ist (während der Schuldner nicht mal mehr zusammen bekommt, bei wem er überall noch Forderungen zu begleichen hat).
    Fehlt auch nur eines davon, werden sie mich garantiert nicht lange von der Arbeit abhalten (ähnlich habe ich das schon bei bisherigen 850k-Verfahren gehandhabt, wo bei mir die Rate jetzt schon 100% ist, wenn es um die Frage geht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Schuldner nochmal gehen muss, weil er nicht alles beisammen hat). Und Diskussionen, sie bräuchten den Beschluss sofort, können sie auch vergessen. Erstens läuft alles nur nach rechtlichem Gehör und zweitens hat der Richter auch Zeit, wenn er eine einstweilige Verfügung erlässt: Niemand kann darauf pochen, einfach sitzen zu bleiben, bis er den Beschluss in der Hand hält. Und wenn es recht toll kommt, mache ich alles nur nach vereinbartem Termin.

    Das sind alles nur mit aller Konsequenz verfolgte Prinzipien, die durchaus nicht mit dem Gesetz in Konflikt stehen, die aber wenigstens ein klein bisschen helfen, alles etwas erträglich noch zu halten.

    Ich habe zu 25% meines AKA diese Vollstreckung jetzt bestimmt schon 15 Jahre am Halse, und da wird man eben so. Es will auch niemand anders machen. Überlastungsanzeigen bringen bei uns im Übrigen gar nichts - schade um Papier und Zeit -, denn man weiß es ja anhand der Zahlen, dass alle im Durchschnitt deutlich überlastet sein müssen.

  • Du bist ja wirklich ziemlich gebeutelt, dass du die Anträge auch selbst aufnehmen musst, insofern schwelge ich im Luxus eines "Großgerichtes" mit Rechtsantragstelle (Infopoint), d.h. ich krieg einen fertigen Antrag in die Hand mit Unterlagen, wie vollständig und gut das ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Und 15 Jahre Vollstreckung sind wirklich heftig, bei mir sind es mit Unterbrechungen nur 8.
    Aber nach 8 Jahren Grundbuch hatte ich ich auch gewisse Vorbehalte gegen Notare, ist Berufskrankheit

  • Vermelde hiermit den ersten Eingang eines Antrages gem. §833a Abs. 2 ZPO n.F. (offensichtlich auf Anraten der Schuldnerberaterin).:daumenrau

    Abgesehen vom Zeitpunkt auch ohne jegliche Unterlagen.:daumenrun

  • Vermelde hiermit den ersten Eingang eines Antrages gem. §833a Abs. 2 ZPO n.F. (offensichtlich auf Anraten der Schuldnerberaterin).:daumenrau

    Abgesehen vom Zeitpunkt auch ohne jegliche Unterlagen.:daumenrun



    Was soll denn das bitteschön? Man kann sich doch nicht auf eine Vorschrift berufen, die noch nicht mal in Kraft ist. Soll man das dann gleich wegen unzulässig zurückweisen?
    Oje, ich bin echt gespannt, was hier ab dem 01.07. alles so passieren wird.

  • Werde den Schuldner auf die noch fehlende gesetzliche Grundlage hinweisen und ihm mitteilen, dass er die Kotoauszüge beibringen muss. Das dauert dann hoffentlich bis zum 01.07.2010.

  • Ich hab vorhin gelesen, dass es ja wohl auch einen neuen § 835 ZPO geben soll.. hat sich jemand damit schonmal näher beschäftigt?

    Dadurch ist das Geld auf dem Konto nicht mehr 2 Wochen gesichter sondern 4 Wochen, aber nur ab Zustellung an Drittschuldner. Bei laufenden Eingängen auf dem Konto gibt es keine "Sicherungsfrist" mehr es sei denn der Schuldner beantragt diese. Also nochmal mehr Arbeit für uns.... Gibts zu der Sachen schon irgendwelche Meinungen?

  • Das ist ja alles sehr schön, aber der [FONT=&quot]§ 833a ZPOist ja noch garnicht in Kraft getreten.
    Was kann man denn bis dahin machen?
    [/FONT]

  • Das ist ja alles sehr schön, aber der [FONT=&quot]§ 833a ZPOist ja noch garnicht in Kraft getreten.
    Was kann man denn bis dahin machen?
    [/FONT]



    Was meinst du mit: Was kann man denn bis dahin machen?

    Bisher laufen Anträge auf Aufhebung bzw. Ruhenstellung von Kontopfändungen über § 765 a ZPO, müssen dort aber anders begründet werden als über den § 833 a II ZPO ab 01.07.2010.

  • Du bist ja wirklich ziemlich gebeutelt, dass du die Anträge auch selbst aufnehmen musst, insofern schwelge ich im Luxus eines "Großgerichtes" mit Rechtsantragstelle (Infopoint), d.h. ich krieg einen fertigen Antrag in die Hand mit Unterlagen, wie vollständig und gut das ist, steht auf einem anderen Blatt.



    Solange man nicht selbst derjenige ist, der auf einem solchen Großgericht auf der Rechtsantragstelle sitzen muss, mag das ja in Ordnung sein.


    Bisher laufen Anträge auf Aufhebung bzw. Ruhenstellung von Kontopfändungen über § 765 a ZPO, müssen dort aber anders begründet werden als über den § 833 a II ZPO ab 01.07.2010.



    Insoweit habe ich nie gemäß § 765 a ZPO eine Kontopfändung aufgehoben - wenn ich da einmal angefangen hätte, hätte ich wohl die Geister gerufen, die ich nie wieder losgeworden wäre (bei uns hätte man dann bestimmt 40% aller Pfändungen wieder aufheben können - was soll das Ganze dann noch ??).

  • Bei der Aufhebung nach 765a müssen doch auch die Interessen des Gl berücksichtigt werden. Ich hab es insgesamt so ein oder zweimal gemacht, auf das Konto des über 75-jährigen Sch gingen nur Renten, die deutlich unter dem Mindestbetrag aus der Tabelle lagen, 40 % halte ich da für weit hergeholt.
    Am lustigsten fand ich den Sch, der die Aufhebung verlangte und einen Kontoauszug vorlegte, auf dem ein Lottogewinn von 2 Euro und ein bisschen eingegangen war.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!