Hallo zusammen.
Ich muss das Thema noch mal aufgreifen.
Hier bahnen sich nämlich jede Menge Anträge für die FA-Pfändungen an..
Ein RA hat hier seine Mantantin vorbei geschickt mit folgendem Anliegen:
Kontopfändung vom Finanzamt, Antrag nach 833 a ZPO.
Wegen der angeblichen Zuständigkeit wurde telefonisch ein Tipp auf § 309 III Abgabenordnung gegeben.
Demnach wäre das Vollstreckungsgericht trotz Pfändung durch Finanzamt dran.
Ist anscheinend völlig an uns vorbei gegangen, kam auch noch nie vor.
Theoretisch geht uns die AO ja erst mal garnichts an, müsste nicht irgendwo in der ZPO dann ein Verweis auf die AO schlummern?
Und wie soll das überhaupt praktisch aussehen, wenn hier null Unterlagen vorliegen?
Hat jemand schon mal was davon gehört oder gelesen?