Hallo alle zusammen; folgendes Problem habe ich:
In Abt. I sind eingetragen:
A und B in Erbengemeinschaft
Jetzt ist A auch verstorben und A und B haben sich noch nicht auseinandergesetzt.
Die Erben des A, ebenfalls eine Erbengemeinschaft bestehend aus C und D beantragen Grundbuchberichtigung auf die beiden in Erbengemeinschaft.
Wie trage ich das denn im GB ein? Und geht das? Eine Erbengemeinschaft, die Mitglied der Erbengemeinschaft ist müsste ja rechtlich möglch sein, aber wie sag ichs dem Grundbuch?:(
Abt.I 1
1. C und D in Erbengemeinschaft
2. B
in Erbengemeinschaft
Oder wie siehts aus?
Danke!
Erbengemeinschaft des Mitglieds der Erbengemeinschaft
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Eule102 -
2. März 2010 um 14:48
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Genau so würd ichs eintragen.
Die zuerst entstandene (und bereits eingetragene) Erbengemeinschaft ist dabei als Hauptgemeinschaft anzusehen und die nach dem Tode des einen Erben entstandene Erbengemeinschaft ist dann sozusagen die Untergemeinschaft in der ersten Erbengemeinschaft...
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2aI : C
2aII: D
2b : B
zu 2aI,II: in Erbengemeinschaft
zu 2a,b: in Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig. Das Problem, ob sie Mitglied einer anderen Erbengemeinschaft sein kann, stellt sich somit nicht. Materiell Berechtigt sind die Miterben persönlich, die Erbengemeinschaft bezeichnet lediglich ihr Berechtigungsverhältnis. -
blöde frage:
A und B in Erbengemeinschaft
Dann ist B verstorben.
Im Grundbuch eingetragen:
1)A
2) A und C in Erbengemeinschaft
Dann ist A verstorben:
Ist jetzt ganz einfach nur C Alleineigentümer? -
blöde frage:
Im Grundbuch eingetragen:
1)A
2) A und C in Erbengemeinschaft
Dann ist A verstorben:
Ist jetzt ganz einfach nur C Alleineigentümer?Wenn C Alleinerbe von A ist: ja. Sonst: nein.
Mit Verlaub: die Frage war wirklich blöde.
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