Ich habe folgendes Problem:
Stadt meldet Abwasseranschlussgebühren an. Soweit ok. Sie fallen in Rangklasse 3.
Weiter melden sie Stundungszinsen an. Es gibt eine Vereinbarung (Stundungsbescheid) zwischen Stadt und Grundstückseigentümer, dass der Anschlussbeitrag in Raten gezahlt werden kann, da der gesamte Betrag nicht auf einmal aufgebracht werden kann.
Fallen diese Zinsen auch in Rangklasse 3?
Stundungszinsen Rangklasse 3
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Stundungszinsen im Sinne des § 234 AO müssten als Steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO ebenso wie Säumniszuschläge (zu diesen vgl. BGH IX ZR 24/09 vom 19.11.2009) den Rang der Hauptforderung teilen.
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Dem ist aus Sicht der Gemeinde natürlich mit Freude zuzustimmen:daumenrau
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Danke.
Hatte den vorhandenen Thread nicht gefunden ...
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