Kostenrecht...

  • wenn ich mich mal einklinken darf: kostenrecht ist immer folgerecht. um gerichtskosten richtig zu berechnen (kann auch ein Rechtspfleger wissen) und einen kostenfestsetzungsantrag zu bescheiden, muss man das gerichtliche Verfahren , insbesondere die kostenentscheidung verstanden haben. die schwierigkeit beim kostenrecht, sind die unterschiedlichen gesetze, rvg, gkg,jveg, zpo. meine erste frage deshalb immer: wer hat wem was zu erstatten.
    gehören die gesetzlichen Gebühren eines anwaltes dazu, sind diese nach RVG zu prüfen. gehören die Auslagen eines RA dazu, sind diese nach dem RVG und nach der Notwendigkeit zu prüfen.gehören die persönlichen Auslagen der Partei dazu, sind diese nach JVEG und nach der Notwendigkeit zu prüfen.
    Sind vorauslagete Gerichtskosten zu erstatten, braucht mach eine Grobkennung des GKG (oder FamGKG oder KostO).
    kosten sind allgemeinhin nicht so leicht zu beherrschen, wie landläufig angenommen.

  • kosten sind allgemeinhin nicht so leicht zu beherrschen, wie landläufig angenommen.



    Damit machst du den Anwärtern hier richtig Mut ;)

    Das Schöne an Kosten ist aber: Es ist vollumfänglich logisch und man kann sich alles zurechtlegen und auch in jede Richtung argumentieren. Wenn man sich überzeugend darstellt und dabei gegen (vielleicht unbekannte) Rechtsprechung argumentiert, kommt das bei vielen Dozenten besser an als das stumpfe Runterbeten von "vgl. AG Hintertupfingen vom 01.04.1927" und Co.

    Ach ja: Und es ist nicht schlimm, in Kosten kein "sehr gut" zu kriegen, nur am Rande erwähnt ^^

  • Für mich persönlich ist Kosten (nachdem ich es halbwegs anhand des Schemas verstanden habe und nachvollziehen konnte) irgendwie logischer als Zwangsvollstreckungsgeschichten, wo man dann komisch mit Garn hantiert ("Verstrickung") oder Sequester bestellt (macht man damit nicht Musik?)... aber das dürfte auf das persönliche Empfinden zurückzuführen sein und heißt beileibe nicht, dass das "normal" ist (eher im Gegenteil :oops:)

    :)

  • Mir macht Kostenrecht ebenfalls Spaß (ist immer gefährlich sowas zu sagen) aber ich entdecke in dem was ich hier tue (95% Billigkeitsprüfung bzgl. Betragsrahmengebühren) oft nur sehr wenig Logik. :)

    Aber gut, ich sehe ein dass das bei Wertgebühren noch etwas anders ist.

  • Unsere Fälle sind aktuell leider nicht mit so einem Satz zu beenden. Meistens gibt es bereits dort Probleme hinsichtlich der Ausgleichsfähigkeit... :(



    Was meinst Du mit dem Wort Ausgleichsfähigkeit? Probleme mit der Erstattungsfähigkeit? (Das ist normal :D)
    Oder unklare Kostenentscheidungen?

    Schlusskostenrechnung I. Instanz entsprechend erstinstanzlichen Urteil ausgeglichen. In der II. Instanz ergeht eine neue Kostenquote, sodass wir die GK der I. Instanz entsprechend anpassen dürfen. Nach ein wenig Übung nicht mehr die ganz große Schwierigkeit, aber damit haben wir aktuell in unseren Prüfungen zu kämpfen :D

  • Na ja gut - nachschauen, welche Kosten entstanden sind, wer welche Vorschüsse bezahlt hat (und eventuell inzwischen auf Sollstellung bezahlt hat) und dann die neue Kostenquote anwenden. :)


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Na ja gut - nachschauen, welche Kosten entstanden sind, wer welche Vorschüsse bezahlt hat (und eventuell inzwischen auf Sollstellung bezahlt hat) und dann die neue Kostenquote anwenden. :)



    In der Praxis heißt das dann:

    WV mit neuer GK-Rechung :D

  • Na ja gut - nachschauen, welche Kosten entstanden sind, wer welche Vorschüsse bezahlt hat (und eventuell inzwischen auf Sollstellung bezahlt hat) und dann die neue Kostenquote anwenden. :)



    In der Praxis heißt das dann:

    WV mit neuer GK-Rechung :D

    Na ja, das sowieso. :D Aber um die Praxis ging es hier ja nicht. ;)


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Zitat von Himmel


    In der Praxis heißt das dann:

    WV mit neuer GK-Rechung :D

    Zitat von online

    Na ja, das sowieso. :D Aber um die Praxis ging es hier ja nicht. ;)

    Wär ja auch zu einfach, wenn Theorie und Praxis was miteinander zu tun hätten :D Das ist halt das blöde: in der Praxis IST Kostenrecht recht einfach und logisch (und mit einfach meine ich jetzt nicht anspruchslos. Einzelprobleme, mit denen man sich nach Herzenslust auseinander setzen kann, gibt es da genug, aber das Grundsystem finde ich halt sehr einleuchtend). Davon merk man im Studium aber leider herzlich wenig. Dort ist man m. E. oft viel zu sehr auf hakelige Einzelfälle eingegangen, statt mal lieber zuerst das Grundsätzliche nachvollziehbar zu vermitteln. Der Rest käme dann nämlich von ganz alleine.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Na ja gut - nachschauen, welche Kosten entstanden sind, wer welche Vorschüsse bezahlt hat (und eventuell inzwischen auf Sollstellung bezahlt hat) und dann die neue Kostenquote anwenden. :)



    In der Praxis heißt das dann:

    WV mit neuer GK-Rechung :D

    WV steht für?

  • Wär ja auch zu einfach, wenn Theorie und Praxis was miteinander zu tun hätten :D Das ist halt das blöde: in der Praxis IST Kostenrecht recht einfach und logisch (und mit einfach meine ich jetzt nicht anspruchslos. Einzelprobleme, mit denen man sich nach Herzenslust auseinander setzen kann, gibt es da genug, aber das Grundsystem finde ich halt sehr einleuchtend). Davon merk man im Studium aber leider herzlich wenig. Dort ist man m. E. oft viel zu sehr auf hakelige Einzelfälle eingegangen, statt mal lieber zuerst das Grundsätzliche nachvollziehbar zu vermitteln. Der Rest käme dann nämlich von ganz alleine.

    Na ja, so ganz daneben ist das mit den "hakeligen Einzelfällen" nun auch wieder nicht, denn Probleme, von denen man noch nie gehört hat, sieht man womöglich sonst gar nicht. Wie heißt es so schön: "Problem erkannt, Gefahr gebannt".


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Die Praxis hat wohl für alles eine Abkürzung :D Danke!



    Genau - warum auch "Sachstandsanfrage an Rechtsanwalt X" verfügen, wenn man genauso schreiben kann "SA an RA" (wobei mir das erste Kürzel zu Anfang ein wenig "ungewohnt" bzw. "unpassend" vorkam... aber wir wissen ja alle, dass die Sachstandsanfrage gemeint ist ;)) :D

  • Die Praxis hat wohl für alles eine Abkürzung :D Danke!



    Genau - warum auch "Sachstandsanfrage an Rechtsanwalt X" verfügen, wenn man genauso schreiben kann "SA an RA" (wobei mir das erste Kürzel zu Anfang ein wenig "ungewohnt" bzw. "unpassend" vorkam... aber wir wissen ja alle, dass die Sachstandsanfrage gemeint ist ;)) :D



    Deshalb heißt es bei uns auch SSA an RA;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!