Unterscheidbarkeit - Vorname

  • Es ist bereits die Firma Willi Familienname GmbH im Handelsregister eingtragen. Nun wird die Firma W. Familienname GmbH & Co. KG zur Eintragung angemeldet.

    Wäre für euch die deutliche Unterscheidbarkeit gegeben?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Nein, da der unterschiedliche Rechtsformzusatz für eine Unterscheidbarkeit nicht genügt. Die neue Firma muss eine Zusatz aufnehmen. Vergleiche hierzu auch HRP Krafka/Willer, 7. Aufl., Rnr. 220.

  • Bin auch der Meinung, dass hier keine Unterscheidbarkeit gegeben ist und hier somit ein Zusatz erforderlich ist, insbesondere da offensichtlich der erste Buchstabe des Vornamens der gleiche ist. Das könnte man also leicht für eine Abkürzung halten und mit der anderen Firma gleich setzen. Wenn es sich um einen häufigen Nachnamen (zB Müller...) handelt, würde ich aber bei einem anderen (ausgeschriebenen) Vornamen von Unterscheidbarkeit ausgehen.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

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