Warum denn nicht - bei einem Blindenhund.
Och, Mensch. Mußt Du denn die Heiterkeit mit sachlichen Kommentaren töten? Durchaus berechtigter Einfall ...
Stellt sich die Frage, wer von den Beiden dann gefahren ist:strecker.
Warum denn nicht - bei einem Blindenhund.
Och, Mensch. Mußt Du denn die Heiterkeit mit sachlichen Kommentaren töten? Durchaus berechtigter Einfall ...
Stellt sich die Frage, wer von den Beiden dann gefahren ist:strecker.
Warum denn nicht - bei einem Blindenhund.
Och, Mensch. Mußt Du denn die Heiterkeit mit sachlichen Kommentaren töten? Durchaus berechtigter Einfall ...
Stellt sich die Frage, wer von den Beiden dann gefahren ist:strecker.
Sorry aber irgendwie ist das doch etwas zu extrem - ich prüfe doch ob die Kosten entstanden sind, notwendig und erstattungsfähig. Ich hab aber in dem Kleinbetrag dem RA keine Vorschriften zu machen wie er sich verhält und welche Kosten er produziert.
Würde es daher so wie beantragt akzeptieren.
Edit: Frage hat sich erledigt, wer lesen kann ist klar im Vorteil...
hier geht es um Auslagen nach VV 7006 RVG, da stellt sich die Frage der Notwendfigkeit nicht, denn maßgebend bleibt, ob die Geschäftsreise überhaupt notwendig war. die anläßlich dieser Reise angefallenen sonstigen Auslagen (z.B. Parkgebühren, auch Fährkosten) müssen dann "nur" noch angemessen sein.
Eben. Bei uns gibt es z.B. so gut wie keine kostenfreien Parkplätze. Überall stehen diese Abzocke-Automaten. Zum einen bekommt man schnell ein Gefühl für angemessene Parkgebühren, zum anderen spucken diese Automaten entsprechende Zettel für die "gebuchten" Zeitabschnitte aus. Diese werden regelmäßig mit dem KFA eingereicht. Stimmt das Grundsätzliche, ist der Rest kein Problem.
Und da war noch ein Anwalt, der die Anfahrt mit dem PKW durch Vorlage eines Parkscheins (gelöst wurde der geringstmögliche Zeitraum bei einem absehbar lang andauernden Termin) glaubhaft machen wollte.
Die Gleichung geht nicht immer auf - z.B. bei widersprüchlichen Angaben in vorhergehenden Verfahren oder bei Inhabern und regelmäßigen Nutzern einer Bahncard Gold.
Da fordert man im Einzelfall auch schon mal die Versicherung der PKW-Nutzung an Eides statt. Der Anwalt sollte dann allerdings nicht im Zug aufgefallen sein.
Ihr könnt RAe haben...
Das ist wohl ein Extrem-Ausnahmefall. In aller Regel kann man solche Nachweise gut einschätzen und die gerichtsnäheren Pappenheimer kennt man ohnehin.
Interessant ist allerdings, mit welchen Methoden es so manche Akademiker versuchen...
Also Parkgebühren nur erstattungsfähig, wenn Geschäftsreise vorliegt? Ist aber doch bisschen unfair ...
Hab Antrag auf Festsetzung von Parkgebühren iHv 1 EUR, Gericht hat keine Parkplätze. Bezieht sich jetzt euer Argument der Gerichtsbekanntheit auf die Eigenbelege oder würdet ihr jetzt gar keinen Nachweis anfordern?
Ich zumindest lasse mir nicht extra Belege vorlegen, wenn sie nicht ohnehin eingereicht werden. Die üblichen Sätze für Parken in Gerichtsnähe sind bekannt und nachvollziehbar.
Also Parkgebühren nur erstattungsfähig, wenn Geschäftsreise vorliegt? Ist aber doch bisschen unfair ...
Die Schlußfolgerung "nur (..) , wenn" halte ich auch nicht für richtig. Nach Vorb. 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG kann der RA auch Ersatz der entstandenen Aufwendungen (in Ausführung des Auftrages) verlangen - unabhängig also, ob er diese auch verlangen könnte, wenn sie anläßlich einer Geschäftsreise angefallen wären. Innerhalb der Kostenfestsetzung stellt sich m. E. daher allein die Frage nach der Notwendigkeit dieser Aufwendungen.
Wenn Sie mir in Form einer Kopie des Parkscheins nachgewiesen werden, setze ich diese auch mit fest.
Habe jetzt den Fall, dass der RA den Parkschein verloren hat und er hat einen Eigenbeleg erstellt als Nachweis. Der Eigenbeleg ist erst jetzt nach meiner Aufforderung einen Nachweis einzureichen erstellt worden; der Verhandlungstag war am 19.11.2009! und Datum des Eigenbelegs 15.12.2010! . Ich wills nicht mit festsetzen, mit der Begründung nicht nachgewiesen. Wie seht ihr das?
Das dürfte rotzdem gehen. Du halt aufpassen, dass du den Eigenbeleg vollständig und korrekt ausfüllst (siehe hier). Ansonsten stellt sich das Amt quer. Also auch den Grund für den beleg und den Anlass für die Geschäftsaufwendung mitangeben.
P.s. Kann ich mich hier im Forum auch irgendwo vorstellen? bin nich neu hier:-)
Unter der Rubrik "Nicht-Fachliches" findet Du gleich als erstes einen Vorstellungsfred.
Du hast gesehen, dass das von Dir beantwortete Zitat schon aus 01/2011 stammt?
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