Hallo zusammen,
ein Testamentsvollstreckervermerk soll wegen Zeitablauf gelöscht werden.
Zusatz im TV-Zeugnis: Die Erlasserin hat angeordnet, dass die Testamentsvollstreckung 5 Jahre andauern soll.
Begann die Frist mit dem Erbfall, der Amtsannahme durch den TV oder der Erteilung des TV-Zeugnisses (oder was sonst) zu laufen?
Das Testament gibt dazu nichts weiter her.