Telearbeitsplatz

  • Hallo ihr Lieben,
    ich bräuchte mal wieder Hilfe zum Thema Telearbeitsplatz.

    Die erste Frage, die sich mir aufdrängt ist, unter welchen Voraussetzungen ein Telearbeitsplatz bewilligt wird, von wem und wie muss man diesen beantragen? Auf dem Dienstweg über die Verwaltung beim OLG?! Wie funktioniert das ganze? :)

    Über eure zahlreichen Antworten freue ich mich jetzt schon! Vielen Dank.

  • Hallo,

    meinen Telearbeitsplatz habe ich über den Dienstweg beim OLG beantragt.
    Begründung: kleines Kind ;) habe sofort nach der Geburt wieder gearbeitet..also natürlich nach dem Mutterschutz..

    Als ich neulich mit meinem GL gesprochen habe, meinte dieser ich kann froh sein, dass ich meinen Telearbeitsplatz habe, mittlerweile werden wohl keine mehr genehmigt...ob da was dran ist weiß ich nicht...ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!

    LG
    sonne

  • Was für ein Dezernat bearbeitest Du denn? Bei der RAST (ich übertreibe jetzt mal) hätte ich nämlich Probleme, eine Telearbeitsplatz zu bewilligen. Je mehr Publukumsverkehr Du hast, desto schwieriger wird es, da Deine Kollegen Dein Publikum ja mitbearbeiten müssen.

    Die nächste Frage: Meinst Du tatsächlich Telearbeitsplatz oder Heimarbeitsplatz? Und wenn Telearbeitsplatz, brauchst Du einen Zugang zu eurem Intranet. Im letzteren Fall wird der Spass (geschützte Tunnelverbindung von zu Hause aus) ziemlich teuer. Wenn ein einfacher PC ausreicht (evt. mit heimischem Internetanschluss), dürfte das kein Hinderniss sein.

    Ist Euer Ministerium schon vom "audit berufundfamilie" zertifiziert? Wenn ja, sollte ggfs. ein Hinweis darauf (aber bitte nicht im Antrag) die Entscheidung positiv beeinflussen.

  • @ Manfred: ich mache Kostenfestsetzung, kann man ohne Probleme von zu Hause aus erledigen ohne die Kollegen zu belasten, da kein Parteiverkehr.

  • Ich denke, dass man zunächst tatsächlich unterscheiden muss, ob Telearbeit oder Heimarbeit gewollt ist. So wie sich das bei dir anhört, meinst du eher Heimarbeit oder?
    Bei mir war es so, dass Heimarbeit bedeutete, dass ich grundsätzlich von zu Hause aus gearbeitet habe, aber einen Vormittag pro Woche anwesend sein musste (macht auch Sinn). Ich hab demnach 2 Mal die Woche Akten geholt, ein Mal war ich ja sowieso da.
    Telearbeit hab ich prüfen lassen, ob möglich. Ich nehme an, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Hier gibt´s eine entsprechende Verordnung, die aus vielen "Kann"-Bestimmungen besteht. Beispielsweise soll Telearbeit erst ab 50% Arbeitszeit bewilligt werden. Außerdem hast du feste Zeiten, an denen du daheim erreichbar sein musst. Zudem soll man an mindestens 2 Tagen die Woche am Gericht sein.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • @ Manfred: ich mache Kostenfestsetzung, kann man ohne Probleme von zu Hause aus erledigen ohne die Kollegen zu belasten, da kein Parteiverkehr.


    Da Du in Bayern beheimatet bist, arbeitest Du bestimmt mit forumSTAR. Du wirst also einen Zugriff auf die vorhandenen Daten brauchen, dass bedeutet aber Extra-Kosten (Tunnel-Verbindung; Leitungskosten).
    Setze Dich mit Deinem Bezirkspersonalrat und ggf. dem Hauptpersonalrat in Verbindung, das kann unter Umständen einiges bewirken. Bei Dir wird es allerdings auch auf die evt. nicht vorhandenen Haushaltsmittel ankommen. Sei also bitte nicht enttäuscht, wenn auch der PR nichts bewegen kann.

  • Hallo ihr Lieben,
    ich bräuchte mal wieder Hilfe zum Thema Telearbeitsplatz.

    Die erste Frage, die sich mir aufdrängt ist, unter welchen Voraussetzungen ein Telearbeitsplatz bewilligt wird, von wem und wie muss man diesen beantragen? Auf dem Dienstweg über die Verwaltung beim OLG?! Wie funktioniert das ganze? :)

    Über eure zahlreichen Antworten freue ich mich jetzt schon! Vielen Dank.




    Einfach an den Direktor oder Präsidenten, der entscheidet und nicht das OLG.

    Auf der Seite des Innenministriums kannst Du über Telearbeit in Hessen alles finden.

  • Naja, alles finden ist auch eher übertrieben, oder? ;)

    Welche Voraussetzungen gibt es denn jetzt konkret? Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden, wo steht, die und die Bedingung musst du erfüllen, dann hast du ne Chance auf einen Telearbeitsplatz. Ich glaube so wirklich einheitliche Bestimmungen gibt es da noch nicht, oder? Macht jeder wie er will, ist zumindest das, was ich bis jetzt von einigen Gerihcten gehört habe!

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