Vergütungsanspruch des verstorbenen Betreuers

  • Morgen zusammen,

    habe ein kleines Problem zu folgendem Fall und hoffe sehr auf eure geschätzte Hilfe:

    Mein Betreuer ist am 04.04.2010 verstorben und mit Beschluss vom 09.04.2010 wurde ein neuer Betreuer bestellt.
    Nun taucht die Mutter des vertorbenen Betreuers bei mir auf und gibt einen Blankovergütungsantrag für den Zeitraum 01.07.2009 - 31.12.2009 bei mir ab mit der Bitte um Zahlung der Vergütung auch noch bis Ende März.

    Nach Durchsicht der nunmehr vorliegenden Akte wurde die Vergütung vom 01.07.2009 bis 31.12.2009 bereits von dem Betreuer am 17.01.2010 beantragt und auch schon ausgezahlt.
    Nun habe ich jedoch das Problem was ich mit dem Antrag der Mutter mache.
    Ist der Anspruch vererblich und sie kann es geltend machen?
    Oder hat sie kein Antragsrecht, da der Vergütungsanspruch lediglich mit dem Betreueramt zusammen hängt und der Anspruch vom 01.01.2009 bis zum Todestag des Betreuers lediglich durch den Betreuer hätte geltend gemacht werden können?
    Fragen über Fragen :gruebel:

    Und zu allem Übel hat ein anderes Gericht die Vergütung ohne zu zögern bis zum Todestag ausgezahlt....

    ~ Montag ist auch nur ein Tag ~

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  • Wir hatten so einen ähnlichen Fall. Ein Berufbetrauer war 2008 verstorben. Die Mutter machte später ebenfalls Ansprüche formlos und ohne Bezifferung geltend.

    Wir haben ihr mitgeteilt, dass ein ordnungsgemäßer Antrag und Nachweis der Erbenstellung nötig sei und haben auf Unterstützung durch einen Anwalt hingewiesen.

    Es kam nie eine Antwort. Daneben waren die meisten Ansprüche sowieso schon erloschen.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Also schreibe ich sie wieder an wegen eines Erbennachweises und eines förmlichen Antrages.
    Ich habe so was in der Art aufgenommen, jedoch ohne die Stundensätze, also recht formfrei.
    Das wird dann ja leider nicht ausreichen..

    Schon mal ein ganz großes :2danke für die schnelle Hilfe.

    ~ Montag ist auch nur ein Tag ~

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  • Dass sich der Vergütungsanspruch vererbt, steht außer Zweifel.

    :daumenrau

    Also schreibe ich sie wieder an wegen eines Erbennachweises und eines förmlichen Antrages.



    Wir handhaben das so, dass mit Nachweis der Erbenstellung und konkretem Vergütungsantrag ausgezahlt / festgesetzt wird.

    Auf anwaltliche Hilfe zu verweisen halte ich für Unfug. Es sollte sich kein Rechtspfleger einen Zacken aus der Krone brechen, wenn der der Mutter / den Erben den noch offenen Vergütungszeitraum mitteilt bzw. bei der Antragstellung unterstützt.

    Wir hatten auch schon den Fall, dass eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht erteilt wurde. Dann kann die Auszahlung sofort erfolgen.

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