Ich habe mal eine allgemeine Frage bzgl. Versäumnisurteil nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids: Wenn gegen eine Partei ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, die Partei dagegen Einspruch einlegt, und im darauf folgenden Termin säumig ist, und daraufhin ein Versäumnisurteil gegen die Partei ergeht, in dem der Einspruch verworfen wird, handelt es sich dabei immer um ein 2. Versäumnisurteil? Ich weiß, dass gem. §700 I ZPO der Vollstreckungsbescheid einem Versäumnisurteil gleich steht. Ist also das im Termin ergangene VU automatisch immer ein 2. VU? Oder kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein 1. VU ergehen? Steht dann auf dem VU auch ausdrücklich "2. Versäumnisurteil"? Und gegen das 2. VU ist dann immer nur die Berufung möglich?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!