Ich bearbeite gerade folgenden Fall:
Eine Dänische Gesellschaft (eine A/S) ist als Eigentümerin eingetragen.
Über das Vermögen der A/S ist von einem dänischen Gericht das Konkursverfahren eröffnet worden.
Dänemark ist aber nicht im Anhang A der EG-InsolvenzverfahrensVO genannt. Daher hat das Auslandskonkursvefahren keine Auswirkung auf in Deutschland belegenes Vermögen.
Wer vertritt denn nun die A/S?
Der Konkursverwalter oder ein Liquidator.
Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall auf dem Schreibtisch gehabt?