wie immer
Es gibt eine Erbengemeinschaft mit 2 Miterben.
Zur Vorbereitung der Auseinandersetzung wurde die Immobilie zwangsversteigert, der Erlös hinterlegt.
- weiterhin gibt es ein Bankkonto des Verstorbenen (bzw. der Erbengemeinschaft) -
Soweit so gut, bis dahin waren wir noch mandatiert, dann ist Mandant (Erbin) untergetaucht und weg war sie. KFB für das Teilungsverfahren haben wir.
1. Gepfändet habe ich nun "Anspruch gegen die Miterin auf Auseinandersetzung des Nachlasses und Teilung der Nachlassmasse sowie Auskunft über den Bestand des Nachlasses"
2. mit diesem Pfüb (und Testament als Nachweis der beiden Erben) das Bankkonto.
Jetzt muss ich irgendwie die Auseinandersetzung hinbekommen - oder? Aber wie geht das?
Die zweite Baustelle wäre das hinterlegte Geld.
Es gibt eine Liste von Gläubigern für die hinterlegt wurde.
Solange der Nachlass nicht geteilt ist, wird ein Titel gegen alle Mitereben benötigt. Die Gläubiger haben jedoch nur gegen einen Miterben, so dass m.E. alle anderen Pfändungen unwirksam sind (747 ZPO)
An den hinterlegten Betrag wollte seit Jahren keiner ran, aber ich jetzt
geht über § 16 HintO?
oder muss erst über das FamFG auseinandergesetzt werden? Mir fällt § 363 FamFG ein.
Ich dreh mich grad im Kreis und brauch nur den Ausweg