Das bedeutet, dass alle Gutachten mit einem Erstellungs- bzw. Fertigstellungsdatum ab 01.07.2010 zwingend nach der ImmoWertV erstellt worden sein müssen, ansonsten sind diese angreifbar.
Nachfrage: Kommt es auf das im Gutachten angegebene Erstellungs- bzw. Fertigstellungsdatum an, oder auf den Eingang bei Gericht?