Hallöchen alle zusammen -
ich beschäftige mich gerade recht intensiv mit Nebentätigkeiten (konkret mit denen in NRW) und bin von den rechtlichen Grundlagen schon ein wenig fündig geworden.
Allerdings: Die NtV von NRW sieht in § 10 NtV vor, dass § 206 LBG unberührt bleibt. Ich habe damit ein Problem, da das LBG bei (ich glaube) 138 aufhört
Hat jemand eine Idee, welcher § gemeint sein könnte?
Und woraus sich das Verfahren ergibt? D.h. wo muss ich den Antrag einreichen und wo steht das???
Ansonsten habe ich §§ 97-105 BBG, §§ 48-58 LBG und die NtV gefunden. Gibt es sonst noch was dazu?
Schon mal danke im Voraus für alle, die sich überhaupt die Zeit genommen habe das hier zu lesen - und natürlich zu antworten