Familiengerichtliche Genehmigung?

  • hallo ich habe mal ein problem und dachte mir hier könnte ich vielleicht ein paar neue denkansätze finden :)

    also habe einen antrag auf familiengerichtliche genehmigung bekommen Inhalt:

    Frau X ( 71 Jahre ) hat an ihre TochterY ( 55) eine Eigentumswohnung in Baden vererbt .
    wörtlich im Testament : " Bei Verkauf soll die Hälfte des Geldes auf ein Konto gelegt werden bis die Tochter Z ( gemeint ist Enkelin ist jetzt 13) 18 ist und das Geld für ein STudium verwenden kann.

    so weit so gut.

    Der ANtrag geht jetzt aber darum, dass der Noter sagt dass gemäß § 182 ( 3) AußStrG ein Belastungs und Veräußerungsverbot für die Enkelin ins Grundbuch einzutragen ist welches bei verbücherund einzutragen wäre.

    so mutter Y will nun verkaufen:

    Antrag: auf Amtsbestätigung das vorgesehene Belastungs und Veräußerungsverbot nicht zu verbüchen sondern Zug um Zug gegen den ERlag des Hälfteanteils am Kaufpreis auf ein Sparkonto anzulegen. ( ... )

    Habe schon Rücksprache mit ner Grundbuchrechtspflegerin gehalten aber die konnte mir leider auch nicht weiterhelfen .. an und für sich ist der Verkauf und die Anlage ja ok aber anscheinend muss das ja nach österrichischem Recht eingetragen werden und ich soll sagen nee müsst ihr nich.
    war auch schon am überlegen ob ich einen Ergänzungspfleger bestell aber da fehlt mir ein grund dafür...

    hat jemand ne idee ?

  • Die Erbfolge richtete sich hier offenbar nach österreichischem Recht. Jetzt geht es aber um die minderjährige Enkelin. Es stellt sich also zunächst die Frage, wo die Enkelin ihren gewöhlichen Aufenthalt und welche Staatsangehörigkeit sie hat.

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