Hallo,
ich sitze total auf der Leitung.
in meinem Verfahren wurde die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und sodann beschlossen, dass der Vu aus dem Jugendvollzug herausgenommen wird.
Die Beschlüsse wurden an seiner Heimatadresse durch Niederlegung zugestellt, der Vu war jedoch inzwischen in anderer Sache in Haft. Meines Erachtens ist die Zustellung unwirksam, aber wo steht das??
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