Mitteilungspflicht bei ausländischem Grundbesitz nach Testamentseröffnung

  • Hallo,
    ich habe einen Fall in dem ein Erblasser (Deutscher in Deutschland verstorben) neben Grundbesitz in Deutschland auch Grundbesitz im Ausland (Agadir, Marokko) hinterlässt.
    Wem teile ich die Testamentseröffnung bzgl. des marokanischen Grundbesitzes mit ? Dem marokanischen Grundbuchamt in Agadir???

    Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich?
    Vielen Dank im Voraus!

  • Bei dieser Fallkonstellation benachrichtige ich i. d. R. das ausl. "Grundbuchamt" nie. Weiß ja gar nicht, wie das dort geregelt ist. Außerdem werden die Erben, wenn Sie denn auch Eigentümer des dortigen Grundstücks werden wollen, sicher selbst tätig - früher oder später...

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