Hallo,
ich habe einen Fall in dem ein Erblasser (Deutscher in Deutschland verstorben) neben Grundbesitz in Deutschland auch Grundbesitz im Ausland (Agadir, Marokko) hinterlässt.
Wem teile ich die Testamentseröffnung bzgl. des marokanischen Grundbesitzes mit ? Dem marokanischen Grundbuchamt in Agadir???
Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich?
Vielen Dank im Voraus!
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