Rückgabe von Asservat an VU

  • In einem Jugenstrafverfahren wurden mehrere Sachen als Beweismittel verwendet. Jetzt wird mir nach RKr. des Urteils die Sache mit einem Vermerrk des Richters vorgelegt, dass einige Sachen an den VU zurückzugeben und einige Sachen zu vernichten sind. Im Urteil wurden die Sachen nicht eingezogen.
    Wer ist dafür zuständig, die Staatsanwaltschaft oder ich?

  • Tja, da könnte hier ein Problem sein. Nach der AV in dem Link ist nach § 2 Nr. 8 der RPfl. zuständig, wenn die Entscheidung vor Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung erfolgt. Hier war am 04.06. Termin mit Urteilsverkündung, am 08.07. hat der Richter wegen der Asservate verfügt, am 09.07. ist das Urteil zur Geschäftsstelle gekommen und RKr. besteht seit dem 20.07.
    (Ähhh, beim Lesen der Überschrift bei § 2 ist mir aufgefallen, dass es heißt "obliegt die Anfertigung von Entwürfen" - was bedeutet das? Ich mache die Sachen erst seit kurzem und bin noch nicht so fit).

  • Ich muss das Thema noch mal aufgreifen:

    Die Akte wurde mir von der StA zurückgeschickt mit folgendem Zusatz:

    "Nr. 180 Nr. 4 RiStBV trifft nicht zu. Wir befinden uns nicht im Verfahren nach §§ 440 ff, sondern in der Vollstreckung eines JR-Urteils. Der Richter hat seinen Teil dazu auch schon getan - s. Bl..... " .

    Bin ich jetzt doch zuständig? Und wie mache ich das, wenn die Asservate bei der StA sind?

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