Der Bundesverband deutscher Banken ist an dem Thema dran, es soll auch eine Kundeninfo geben. Vorläufig haben wir die Info, dass die Kunden am besten nach 765a beantragen sollen. Wir schicken die Kunden dann zum Gericht, uns einen schicken Beschluss zu bringen, wobei mir eigentlich ziemlich egal ist, ob nach 850k (obwohl eigentlich nicht zutreffend, aber naja), 765a oder aber 833a.
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12.08.2010 Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto
Das sog. "Monatsanfangsproblem" war Anfang August Gegenstand einer vielfach publizierten dpa-Meldung (vgl. am 05.08.2010: Frankfurter Rundschau "Gesetzespanne räumt Konten leer"; BILD "Tausende Sozialhilfe-Empfänger kommen nicht an ihr Geld").
Da Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Sozialrenten) sowie Lohn oft am letzten Werktag eines Monats für den nächsten Monat auf den Konten gutgeschrieben werden, kann folgende Situation eintreten: Der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt, ist bereits verbraucht. Der Freibetrag für den nächsten Monat, für den die Sozialleistung oder der Lohn gezahlt worden ist, kann die Gutschrift noch nicht schützen, da die Gutschrift bereits im Vormonat erfolgt ist. Somit kommt es zum genannten "Monatsanfangsproblem": Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen müsste die Bank als Drittschuldner im schlechtesten Fall den gesamte Betrag dem pfändenen Gläubiger überweisen. Der Schuldner stände ohne ausreichende Mittel zum Lebensuterhalt da.
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der privaten Kreditwirtschaft und die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) haben nun eine gemeinsame Kundeninformation zum sog. "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto herausgegeben. Die Kundeninformation beschreibt verschiedene Fallgestaltungen und gibt Hinweise zur Lösung der Problematik. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Freigabe der eingegangenen Beträge nach § 765a ZPO. Eine entsprechende Formulierungshilfe ist ebenfalls beigefügt.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung sieht außerdem die Notwendigkeit, allen von einer Kontopfändung Betroffenen zu einem Antrag auf Erneuerung des Moratoriums gemäß § 835 Abs. 3 ZPO zu raten. Eine entsprechende Formulierungshilfe veröffentlichen wir hier ebenfalls.
[Blockierte Grafik: http://www.f-sb.de/grafiken/pfeil2.gif] Einführung: Das sog. Monatsanfangsproblem beim P-Konto (Prof. Dr. Dieter Zimmermann)
[Blockierte Grafik: http://www.f-sb.de/grafiken/pfeil2.gif] Gemeinsame Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto
[Blockierte Grafik: http://www.f-sb.de/grafiken/pfeil2.gif] Formulierungshilfe für den § 765a-Antrag zur Bereinigung des sog. Monatsanfangsproblems
[Blockierte Grafik: http://www.f-sb.de/grafiken/pfeil2.gif] Antragsformular Verlängerung des Moratoriums (§ 835 Abs. 3 ZPO)