Neuigkeiten zum P-Konto

  • Liebe Banken,
    einfach gesunden Menschenverstand einschalten. Stellt doch einfach auf den Auszahlungszeitraum ab. Wenn Geld am letzten oder vorletzten Tag eines Monats eingeht und für den folgenden Monat bestimmt ist, Geld im pfandfreien Umfang für den nächsten Monat (von mir aus am ersten des nächsten Monats) an Schuldner auszahlen. Entweder ergibt sich Verwendungszweck aus Text der Überweisung oder von Schuldner nachweisen lassen oder einfach richtig entscheiden.

    Liebe Sozialleistungsauszahler usw.
    zahlt einfach zum Monatsersten aus. Dann klappts auch!



    Dass die Banken Herkunft und Verwendungszweck der Gutschrift prüfen, ist ja gerade das, was das P-Konto-Gesetz den Banken ersparen will. Es kommt ja gerade nicht mehr darauf an, um welche Art Leistung es sich handelt und demzufolge natürlich auch nicht darauf, für welchen Zeitraum sie gedacht ist, sondern allein auf den Monat der Gutschrift. Darüber können sich die Banken nach meiner Ansicht eigenmächtig nicht legal hinwegsetzen.

    Und für den Zeitraum der Zahlung durch Sozialleistungsträger, Arbeitgeber u. ä. gibt es meistens eine gesetzliche oder vertragliche Regelung, die das Monatsende vorsieht. Ich möchte auch nicht den Aufschrei der Millionen nicht gepfändeter Leistungsempfänger hören, wenn das Geld plötzlich erst einen Tag später kommt.

  • Ja, ich bin auch gespannt, was das noch gibt. Da wünsche ich mir heute doch fast, dass der Starkregen hier nicht aufhört...denn dann bleibt auch die Kundschaft wech...:teufel:

  • Bericht in "heute" gestern Abend:

    "Den Betroffenen wird dringend angeraten, beim Vollstreckungsgericht höhere Pfandfreibeträge zu beantragen"

    Was bitteschön meinen die denn damit?

  • Bericht in "heute" gestern Abend:

    "Den Betroffenen wird dringend angeraten, beim Vollstreckungsgericht höhere Pfandfreibeträge zu beantragen"

    Was bitteschön meinen die denn damit?



    :gruebel: Gute Frage...haben die schonmal was davon gehört, dass so ein Antrag auch begründet sein sollte? Und dass auch ein höherer Freibatrag an der Problematik per se nichts ändert?? :mad:

  • Ich möchte auch nicht den Aufschrei der Millionen nicht gepfändeter Leistungsempfänger hören, wenn das Geld plötzlich erst einen Tag später kommt.



    ...und die Beamten erst, die Anspruch auf ihre Bezüge einen Tag vor dem Ersten haben. Wenn dann der Erste noch auf ein Wochenende fällt, ist das Klagen und Jammern riesen groß und bei den Besoldungsstellen laufen die Telefone heiß.

  • Bericht in "heute" gestern Abend:

    "Den Betroffenen wird dringend angeraten, beim Vollstreckungsgericht höhere Pfandfreibeträge zu beantragen"

    Was bitteschön meinen die denn damit?





    und das aus dem Mund des Justizsprechers der FDP - der dazu noch sagte, dass der gesetzgeber dafür sorgen will , dass die Schuldner ihr Geld zurück bekommen :eek::gruebel:

    gruß wulfgerd

  • Gibts eigentlich einen Musterbeschluss nach § 765a ZPO?



    Die Musterbeschlüsse legen wir jetzt einfach vor die Tür. Blanko unterschrieben, nur noch Schuldner, Bank und Betrag eintragen und ab gehts. 765a soll ja schließlich auch nicht nur ein Ausnahmetatbestand sein, den wenden wir jetzt einfach immer an. :mad:

  • Gibts eigentlich einen Musterbeschluss nach § 765a ZPO?



    Die Musterbeschlüsse legen wir jetzt einfach vor die Tür. Blanko unterschrieben, nur noch Schuldner, Bank und Betrag eintragen und ab gehts. 765a soll ja schließlich auch nicht nur ein Ausnahmetatbestand sein, den wenden wir jetzt einfach immer an. :mad:



    Könntes Du den bitte mal einstellen oder als PN schicken?

  • Mal ne praktische Frage:

    WIe ich die Tage gelesen haben, kostet ein Antrag nach § 765a ZPO 15,00 €. Die Leute haben ja in der Regel kein Geld wegen dieser Gesetzeslücke. Nehmt ihr die dann denen trotzdem ab? Verweist ihr auf Prozesskostenhilfe?

  • es ist ein hausgemachten problem derjenigen, ich dachten das P-Konto ist ein allerheilmittel.

    auf phk hinweisen??? nein... wenn sie selbst auf den gedanken kommen, okay. aber auch unserer arbeit muss doch mit gerichtskosten honoriert werden...

    mit freundlichen grüßen an die bank zur erstattung... :cool:

  • Eigentlich sollte man einen Kostenabstand wegen Dummheit des Gesetzgebers machen.



    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    die bei dieser Regelung nicht mehr zu überbieten ist.

    Ich überlege mir gerade, ob ich auch 15,00 € nehmen sollte ;)

  • Ich versteh die ganze Problematik nicht - oder den 850 k nicht :gruebel:

    Das mit der Verfügung bis zum Ende des Kalendermonats ist klar (kann jeder im Kalender sehen). Aber es gibt doch auch noch einen Satz 2 und der sagt doch sinngemäß, soweit über die 985 € nicht verfügt wurde gibts dieses restliche Guthaben im folgenden Kalendermonat zusätzlich.

  • Mal ne praktische Frage:

    WIe ich die Tage gelesen haben, kostet ein Antrag nach § 765a ZPO 15,00 €. Die Leute haben ja in der Regel kein Geld wegen dieser Gesetzeslücke. Nehmt ihr die dann denen trotzdem ab? Verweist ihr auf Prozesskostenhilfe?



    § 10 KostVfg. Kostenabstand, da Sch. amtsbekannt zahlungsunfähig (oder so ähnlich)

  • Ich versteh die ganze Problematik nicht - oder den 850 k nicht :gruebel:

    Das mit der Verfügung bis zum Ende des Kalendermonats ist klar (kann jeder im Kalender sehen). Aber es gibt doch auch noch einen Satz 2 und der sagt doch sinngemäß, soweit über die 985 € nicht verfügt wurde gibts dieses restliche Guthaben im folgenden Kalendermonat zusätzlich.



    Ja, aber ich glaube, der ist so gemeint, dass das, was von den 985,15 € übrig ist, auf dem Konto verbleibt.

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