Hallo allerseits,
habe mal eine praktische Frage. Insolvenzverwalter fordert WEG auf, Forderungen anzumelden. Nun hat die WEG gegen den Insolvenzschuldner insgesammt zwei Volstreckungsbescheide, ein Anerkenntnisurteil und zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse, sowie etliche GV und RA-Rechnungen für Zwangsvollstreckungsversuche.
Nun die Frage, kann ich dies zusmmenaddieren und anmelden oder mache ich eine Anmeldung und gliedere auf nach Titeln:
Also
Hauptforderung aus Titel
Zinsen
Kosten
und so jeweils für alle weiteren Titel auch?
Vollstreckt wurden die Titel alle zusammen, so dass es hinsichtlich ZV-Kosten nur eine Rechnung gibt für alle Titel. Wie verteile ich denn da die Kosten der ZV auf die Titel. Oder melde ich die ZV Kosten als Hauptforderung an?
Wie macht man sowas praktisch?
Jemand ne Idee?
Forderungsanmeldung INSO, Forderungen zusammenfassen?
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Erste Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt) EUR
Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens
% aus .................... EUR seit dem .................... EUR
Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind EUR
Summe EUR
Zweite Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt) EUR
Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens
% aus .................... EUR seit dem .................... EUR
Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind EUR
Summe
Vollstreckungskosten würde ich bei irgendeiner Forderung mit aufführen. -
Erste Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt) EUR
Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens
% aus .................... EUR seit dem .................... EUR
Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind EUR
Summe EUR.
Ja, so wollt ich es auch machen. Aber nehme ich dann die SUmme aus allen TIteln zu einer Hauptforderung (also meine Vollstreckungsbescheide, Urteile und KFB), oder aber ist jeder Titel eine neue Hauptforderung? -
Würde jeden Titel als Hauptforderung nehmen.
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Ok danke. Dann hab ich ja nun was zu tun. So ein Chaos.....
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Die Gerichte/Rechtspfleger wollen das unterschiedlich haben. Am einfachsten für alle ist es, soviel wie möglich in eine Position zusammenzupacken. Ich würde daher kurz beim IV nachfragen.
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Die Gerichte/Rechtspfleger wollen das unterschiedlich haben. Am einfachsten für alle ist es, soviel wie möglich in eine Position zusammenzupacken. Ich würde daher kurz beim IV nachfragen.
Das halte ich für bedenklich, weil die Zusammenfassung meistens dazu führt, den Inhalt zu verkürzen. Das kann dazu führen, dass das Tabellenblatt nicht mehr zur Vollstreckung taugt. Paradebeispiel ist: sämtliche Ansprüche zu "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" zusammenzufassen, ohne auf Lieferschein und Rechnung Bezug zu nehmen. -
Finde es auch besser, wenn man es einzeln aufdröselt, dann bleibt der Überblick erhalten.
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