Anfechtung der Annahme

  • Hallo zusammen, am 12.8. haben Ehefrau und Tochter des Verstorbenen ES beantragt. Am selben Tag wurde der ES erteilt. Heute hat die Tochter die Anfechtung der Annahme erklärt, da ggf. Überschuldung des Nachlasses vorliegt und sie von den hohen Schulden vorher nicht wusste.

    Nächstberufene ist die Mutter des Verstorbenen und ggf. Abkömmlinge des vorverstorbenen Vaters, die bei wirksamer Anfechtung = Ausschlagung neben der Ehefrau Erben sind und nun angeschrieben werden.

    Wieweit muss ich jetzt ermitteln bzw. den bereits erteilten Erbschein einziehen?

    Danke!

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