Das kann es nicht wirklich sein.
Die Idee war mir auch gekommen, aber da gebe ich Cromwell Recht, das ist kein Argument.
Cromwell, bitte führe Deine Argumente an!
Sollte es auch gar nicht sein.
Die Löschung des Insolvenzvermerks auf Grund einer offiziellen Mitteilung des Insolvenzgerichts ist das Argument dafür, dass der Schuldner wieder verfügungsbefugt ist.
Wenn der Eröffnungsbeschluss Beschlagnahmewirkung hat, muss die Freigabe mit nachfolgender Löschung des Vermerks ebenfalls eine Wirkung haben.