Löschung Nacherbenvermerk bei Erbauseinandersetzung

  • Ich hab auch eine Erfüllung einer Teilungsanordnung mit angeordneter Nacherbschaft. Als Nachweis der Erbenstellung liegt ein Erbschein mit der Nacherbfolge vor (jeweils die Abkömmlinge der 4 Vorerben, insgesamt 7). Aus dem Erbschein erkennt man aber nicht welcher Abkömmling jeweils zu welchem Vorerben 'gehört'. Zwar weiß ich das nun aufgrund Nachfrage beim Notariat und könnte den Nacherbenvermerk nun gem. §2111 BGB aufteilen, bin mir jedoch nicht sicher, in welcher Form ich jeweils die Zuordnung der Nacherben zu den Vorerben brauche?

    Wie lautet denn der Text bezügl. der Nacherbfolge im Erbschein?

    Einfach nur: Nacherbfolge ist angeordnet. Nacherben sind.. (die 7 Nacherben).

  • Eigentümer Grundstück 1 sind A, C und H in EG. Eigentümer Grundstück 2 sind H zu 1/2 und A, C und H in EG.
    H ist verstorben und von A und C als nicht befreite Vorerben beerbt worden. Nacherben sind die jeweiligen Abkömmlinge des A und des C. A und C haben derzeit je zwei minderjährige Abkömmlinge.

    Grundstück 3 ist bei einem anderen GBA vorgetragen.

    Es erfolgt Erbauseinandersetzung aufgrund Teilungsanordnung im handschriftlichen Testament von H. Erbschein liegt vor. Grundstück 1 und 2 erhält C; Grundstück 3 erhält A.
    Es ist beantragt, am Grundstück 1 und 2 mit Eintragung des C als ET den Nacherbenvermerk für dessen Abkömmlinge (einschließlich unbekannter Nacherben) einzutragen. Eintragung am Surrogat gem. § 2111 BGB richtig.

    Müssen die minderjährigen Nacherben jeweils mitwirken? Ist dann ein Ergänzungspfleger und eine Genehmigung erforderlich?
    Machen die unterschiedlichen ET-Verhältnisse an Grundstück 1 und Grundstück 2 einen Unterschied? Das FamG meint, dass der Ergänzungspfleger der Abkömmlinge des A der Erbauseinandersetzung hinsichtlich Grundstück 2 zustimmt und eine Mitwirkung des Ergänzungspflegers hinsichtlich Grundstück 1 entbehrlich ist.:gruebel:

  • Wer ist bis dato Eigentümer von Grundstück 3?

    Vorsorglich zu Grundstück 2: Die Erbengemeinschaft hält Bruchteilseigentum zu 1/2?

    Wurden im Zuge der Eintragung der Erbfolge Nacherbenvermerke eingetragen?

    Wie lautet der exakte testamentarische Passus über den Kreis der Nacherben? Ich befürchte nämlich, dass wieder einmal ein oft unrichtig behandeltes "Derzeit"-Problem vorliegen könnte.

    Hieraus folgt dann auch, ob überhaupt Ergänzungspfleger zu bestellen waren oder ob nicht insgesamt (vom Betreuungsgericht!) ein Pfleger (nur) für die unbekannten Nacherben hätte bestellt werden müssen.

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