Mal wieder . Entscheidend ist doch das, was hinten rauskommt (ich weiß, das Zitat ist geklaut). Daher ist es für mich unerheblich, ob eine 0,65 VG beantragt wurde oder eine 1,3 VG abzgl. 0,65 GG. Im Zweifel ist die Beantragung der 0,65 VG auch nur das Ergebnis von 1,3 VG abzgl. 0,65 GG.
Da fehlt doch noch einer...?