Dauer / Beginn Fv Frist

  • FV ist zu vollstrecken. Laut Akte hat VU einen FS. nach Aufforderung, diesen einzu-reichen kommt Mitteilung, dass VU ihn ( wann unbekannt) verloren habe. Ich werde nun e.V. machen. Soweit so gut.

    Nur: ab wann beginnt dann Frist zu laufen ? Im HRP steht nichts.

    Ich tendiere

    a) zur schriftlichen Anzige, dass FS verloren sei ( also diesem Datum) oder
    b) Datum der Abgabe der e.V.

    Weiß jemand genaueres ?

  • Vielen Dank.

    Bin gerade auch mal juris durch. Dort wird das unterschiedlich gesehen. Finde 2 AG-Entscheidungen ( Neunkirchen und Viechtach), die dieser Meinung sind. OLG Düsseldorf ist anderer.

    Gibt es neuere Entscheidungen vielleicht noch ?

    Ich finde wenn man auf den Verlust abstellt, könnte man die FV Frist ja total beeinflussen.

  • Also ich verfahre nach meinem Uraltkommentar zur StVollstrO (Pohlmannn/Jabel 8. Auflage)

    Der ist grundsätzlich der Meinung, daß bei Verlust VU sozustellen ist wie ein VU ohne FS (bei Verlust vor RK des Urteils).
    Hat VU den FS erst später verloren, so läuft die Frist erst ab Verlusttag. Der Verlusttag ist mit e. V. glaubhaft zumachen. Ich schick immer den Gerichtsvollzieher mit Wegnahmeauftrag und Antrag auf Abnahme der e. V. los. Nur die Mitteilung des Verlustes durch VU ist mir zuwenig.

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