In der vorliegenden Sache habe ich dem Notar bereits eine "unechte Zwischenverfügung" übersandt. Der Notar ist jedoch weiterhin anderer Ansicht als ich und bittet um eine beschwerdefähige Entscheidung.
Nach neuem Recht müssen Zwischenverfügungen nun auch in Beschlussform erlassen werden. Wen würdet ihr als Beteiligte aufführen (Publikums-KG!)?
Vielen Dank für die Antworten.
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