Als Familiensachen-Neuling benötige ich eure Hilfe:
In einem Aufgebotsverfahren zwecks Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes hat der gesetzliche Vertreter einer an einer Erbengemeinschaft beteiligten Minderjährigen (die Erbengemeinschaft ist Eigentümerin) eine EV bzgl. des Nichtauffindens des Briefes erklärt. Der Kollege des Aufgebotsverfahrens verlangt eine familiengerichtliche Genehmigung für diese EV. Ich kann keine Grundlage finden - kann mir jemand helfen?
(Der Kollege kann mir übrigens auch keine Grundlage sagen, falls ich aber meine, dass eine Genehmigung nicht erforderlich sei, solle ich ein Negativattest mit Begründung zu seiner Akte reichen ...)
Genehmigung einer EV
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Yogi9 -
3. Februar 2011 um 10:03
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Sehe keinen Genehmigungstatbestand für die Abgabe der eV.
Man bedenke, dass die Eltern selbst sogar die Löschung genehmigungsfrei bewilligen könnten, § 1821 Abs. 2 BGB. -
Für die eidesstattliche Versicherung des gesetzlichen Vertreters im Aufgebotsverfahren gibt es keinen Genehmigungstatbestand.
Vielleicht verlangt aber demnächst auch jemand die familiengerichtliche Genehmigung für die vom gesetzlichen Vertreter abgegebene eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsverfahren? -
(Der Kollege kann mir übrigens auch keine Grundlage sagen, falls ich aber meine, dass eine Genehmigung nicht erforderlich sei, solle ich ein Negativattest mit Begründung zu seiner Akte reichen ...)
wollen kann er vieles; auf das, was er bekommt, hat er leider keinen Einfluss.........
Würde dem Ast einen Einzeiler schicken. -
Vielen Dank für eure Antworten
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