Mahnverfahren und Chaos?

  • Im Jahr 2009 habe ich für eine WEG ein Mahnverfahren eingeleitet. MB wurde zugestellt laut Mitteilung des Mahngerichts. Dann beantragte ich den Erlass eines VB.

    Dann teilte mir das Gericht plötzlich mit, dass der MB im Zustellumschlag zurück ans Gericht geschickt wurde von der Post. Man prüfte dann, über das EMA ob eine wirksame Zustellung vorlag. Das EMA teilte auf Anfrage des Gerichts mit, dass Schuldner unter Anschrift nicht wohnt und damit, so das Gericht, sei MB nicht zugestellt. Dies teilte man mir dann im Oktober 2009 mit.

    Nun habe ich im November 2010 eine neue Anschrift des Schuldners ermittelt und mir einen Antrag auf Neuzustellung des MB zuschicken lassen. Diesen habe ich ausgefüllt und artig an das Mahngericht gesendet.

    Eine Reaktion erfolgte nicht, so dass ich im Januar beim Gericht anrief. Man teilte mit mir, man haben keinen Antrag auf Neuzustellung des MB vorliegen.

    Man sendet mir sodann einen neuen Antrag zu. Im Februar 2011 sendete ich sodann erneut einen Antrag auf Neuzustellung des MB an das Gericht.
    Eine Reaktion erfolgte nicht.

    Im März erhielt ich vom Mahngericht ein Schreiben, wo mir auf meine Sachstandsanfrage der Stand des Verfahrens mitgeteilt wurde. Dort steht dann nur, dass im Jahr 2009 MB nicht zugestellt werden konnte. Beigefügt ist ein Antrag auf Neuzustellung des VB.

    Ich habe nie eine Sachstandsanfrage gemacht.

    Wieso erhalte ich nun Antrag für VB, wenn ich bislang doch keine Nachricht habe, dass MB zugestellt wurde.

    Wenn ich bei Gericht anrufe, ist es wie bei einem Callcenter. Jedesmal ein anderer SB, der von nix weiss.

    Jemand eine Idee?

  • Wenn du den Antrag auf Erlass des VB bekommen hast, müsste man doch das Zustelldatum erkennen können.
    Aber: Einfach unterschreiben und ab damit an das Gericht. Vielleicht über Zustellung im Parteibetrieb nachdenken.

  • Man teilte mir im Jahr 2009 zuletzt mit, dass zugestellt sei, wenig später teilte man mir mit, dass nicht zugestellt sei.

    Ok, ich sende einfach den Antrag auf Neuzustellung des VB zurück. Komisch alles:confused:

  • Wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt wurde, wird auch der Vollstreckungsbescheid nicht zugestellt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn die den VB nicht zustellen konnten, muss doch aber der MB zugestellt worden sein, sonst hätte man den VB ja nicht erlassen. Aber wahrscheinlicher ist, dass die das falsche Knöpfchen gedrückt haben und eigentlich den MB endlich zustellen wollen.

  • es wurde nie ein VB erlassen. Es gibt einen MB, der wurde aber wohl nie zugestellt.



    Das weißt du! Aber wenn beim Gericht auf´s falsche Knöppsche gedrückt wurde, kriegst du halt ´ne Mitteilung, dass du den VB noch mal zustellen lassen sollst. :D

    Ich würde noch mal anrufen und nachfragen, wo denn der Nachweis für die Zustellung des MB ist. Vielleicht denkt dann noch mal wer drüber nach. ;)

  • und weiter Chaos, angeblich kann Gericht die Akte nur bis 2009 einsehen. Von den weiterem Schriftwechsel, den man mir zukommen ließ weiss man beim Mahngericht nix.

    Nachdem mein Antrag auf Neuzustellung des MB vom Dez. 2010 angeblich nie eingegangen war, hat man nun auch keinen Neuzustellungsantrag vom Feb 2011. Dabei habe ich den per Einschreiben Rückschein verschickt.

    Die Geschäftsnummer ist immer die gleiche.
    Schmeißt das Gericht die Post automatisch in den Müll oder wie läuft so ein automatisiertes Mahnverfahren ab? Es kann doch nicht angehen, dass man in der Akte Sachstand 2009 hat und das Gericht Zustellungsaufträge nicht bearbeitet....

    Bin ratlos.

  • klassischer Fall von dumm gelaufen. Sachstand ist wohl, dass die zunaechst wirksam erfolgte Zustellung nachtraeglich doch unwirksam war. Naechster Schritt ist immer noch NeuZU MB. Da die SB wohl als Ansprechpartner in diesem Verfahren eher ungeeignet scheinen, wuerde ich direkt ueber die Zentrale den vorgesetzten Gruppenleiter verlangen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!