Rechtsmittelgericht in Verschollenheitssachen

  • Ich habe gerade mal recherchiert.

    Könnte es sein, dass auch das OLG nun das Rechtsmittelgericht in Verschollenheitssache ist.

    Das VerschG definiert nichts hierzu. Nach dem GVG sind dem LG nur die Betreuungs- und Freiheitsentziehungssache aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen worden. Somit dürfte das OLG bleiben.

    Gibt es Meinungen hierzu???

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  • Sowas habe ich mir fast schon gedacht.

    Mein Verfahren ist anhängig seit 29.06.2009 als gilt hier noch altes recht - LG ist zuständig!

    Bei neuen verfahren ist das OLG zuständig!

    Danke, das Du meine Meinung teilst!

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  • Hallo allerseits,

    muss in dem "Altverfahren" -vor FamFG - nach dem VerschG auch ein Nichtabhilfeverfahren vor der Vorlage an das LG durchgeführt werden?

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