Hallo,
ich habe im Grundbuch folgendes Problem:
Eingetragene Gläubigerin einer Grundschuld ist eine aufgelöste KG. Diese wird vertreten durch die (einzige) Liquidatorin (Frau X) bei einer Abtretung. Die Liquidatorin ist im HRA eingetragen (Vertretungsregelung: "D. Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten.").
Vorgelegt wird mir ein Abtretungsvertrag zu Gunsten einer GmbH, wobei diese vertreten wird durch die Frau X als (einzige) Geschäftsführerin der GmbH. Bewilligung und Antrag auf Eintragung sind enthalten.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob diese Abtretung wirksam ist. Muss die Befreiung eines Liquidators von den Beschränkungen des §181 BGB im HRA eingetragen sein (vgl. Ebenroth u.a., HGB, 2. Aufl., § 149, Rn. 26)? Falls nicht, wie kann mir die Befreiung nachgewiesen werden?
Andererseits müsste mir als GBA ja die Bewilligung der Abtretung durch die Frau X als Liquidatorin reichen, oder nicht?
Hat jemand eine Idee - ich steh´ hier auf dem Schlauch ...
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