Zum Thema selbst kann auch der BGH im Umkehrschluss herangezogen werden, wenn der Down-/Upload an einem Tag erfolgte und hier mehrere Abmahnungen erfolgen.
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[tr]
[TD='class: TD70']BGH 6. Zivilsenat[/TD]
[TD='class: TD30']Entscheidungsname:[/TD]
[TD='class: TD70']Unzulässige Presseberichterstattung[/TD]
[TD='class: TD30']Entscheidungsdatum:[/TD]
[TD='class: TD70']11.01.2011[/TD]
[TD='class: TD30']Aktenzeichen:[/TD]
[TD='class: TD70']VI ZR 64/10[/TD]
[TD='class: TD30']Dokumenttyp:[/TD]
[TD='class: TD70']Urteil[/TD]
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Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt wird, gegen eine unzulässige Presseberichterstattung vorzugehen, die sämtliche Auftraggeber in gleicher Weise betrifft (hier: Berichterstattung über ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs gegen drei Angeklagte).