Hallo,
mein GVZ hat Antrag nach § 20 GVGA gestellt, wonach die vorgesetzte Dienstbehörde (also wohl ich als Amtsgericht) ihn anweisen muss zur Zustellung ins Ausland.
Hatte das schon mal jemand? Was muss ich da beachten?
§ 20 GVGA - Zustellung - vorl. Zahlungsverbot - DS im Ausland
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Wer (Schuldner oder Drittschuldner?) sitzt denn im Ausland?
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Hallo,
der Drittschuldner ist im Auland.
- ich muss wohl die allgemeinen Zustellungsvoraussetzungen überprüfen und den GVZ dann anweisen, wie er zustellen muss. -
Ich würde mal denken, das fällt in den Bereich GV-Prüfungsbeamte bzw. Verwaltung. Daß du das als Vollstreckungsgericht machen kannst denke ich nicht, denn das ist ja keine vorgesetzte Dienstbehörde?
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Wo soll denn die Zustellung erfolgen?
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