Beförderung nach A10 in Ba-Wü

  • Kannst Du dann mal für Unwissende/Ungläubige Hessen erklären, wie´s mit einem/einer nach oben geht?

    Offiziell nach den Punkten, die man bei der Beurteilung erhält. Angeblich kann man auch irgendwo abfragen, wo man in der Thronfolge steht. Da ich kein heißer Kandidat für ein Beförderung bin, hält sich das Interesse dafür bei mir allerdings in Grenzen. Wobei ich den Sinn der Aussschreibung immer noch nicht verstehe. Wenn das OLG jemanden außerhalb der Reihe befördern wolllte, lassen sich dafür auch Gründen finden.

  • Kannst Du dann mal für Unwissende/Ungläubige Hessen erklären, wie´s mit einem/einer nach oben geht?

    Offiziell nach den Punkten, die man bei der Beurteilung erhält. Angeblich kann man auch irgendwo abfragen, wo man in der Thronfolge steht. Da ich kein heißer Kandidat für ein Beförderung bin, hält sich das Interesse dafür bei mir allerdings in Grenzen. Wobei ich den Sinn der Aussschreibung immer noch nicht verstehe. Wenn das OLG jemanden außerhalb der Reihe befördern wolllte, lassen sich dafür auch Gründen finden.

    Hhhmmmm, ......hört sich irgendwie nebulös und nicht nachprüfbar an ; gibt es denn demzufolge keine/wenig durch Personal/Beförderungs-Fragen verursachte Arbeit für die Verwaltungsgerichte in Bayern ?

  • Hhhmmmm, ......hört sich irgendwie nebulös und nicht nachprüfbar an ; gibt es denn demzufolge keine/wenig durch Personal/Beförderungs-Fragen verursachte Arbeit für die Verwaltungsgerichte in Bayern ?

    Nachprüfbar ist es doch eigentlich schon? Zumindest theoretisch. Ich bekommen in der Beurteilung eine bestimmte Anzahl von Punkten und die setzen mich in der Summe an eine bestimmte Position in der Liste. Aber an die Beantwortung der Frage im Detail sollte dann vielleicht doch besser jemand von der Verwaltung ran.

  • In meinem Verwaltungszweig geht es so:

    Alle Dienstposten haben Mindestbewertung A11. Für alle Bediensteten aller örtlichen Behörden gibt es eine gemeinsame Beförderungsrangfolge (A9 - > A 10; A 10 -> A 11, usw.), wonach genau feststeht, wer wann "dran" ist. Der Rang dort richtet sich nach den Beurteilungen, die nach einem bestimmten System zueinander gewichtet werden. Die Personalräte kennen die vollständigen Listen und überwachen das Beurteilungs-/Beförderungsverfahren. Wer Lust hat, kann sofort seine Ranglistennummer in Erfahrung bringen (z. B. Anruf beim Personalrat). Erfolgen Beförderungen, wird landesweit im Intranet bekannt gegeben, welche Rangfolgennummern befördert wurden, so dass man seine Beförderungschancen abschätzen kann.

    Es gibt dann noch Sonderlaufbahnen oder übergeordnete Dienststellen, die eigene Beförderungstöpfe und Ranglisten haben, wo im Prinzip das gleiche abläuft.

    Ab A12 (+ A11 Sonderlaufbahnen/übergeordnete Dienststelle) wird ausgeschrieben. Ist man per Rangfolge zu einer Beförderung A12/A13 dran, hat man aber keinen entsprechenden Dienstposten, kann man nicht befördert werden. Dann geht die Beförderung an den nächsten mit entsprechendem Dienstposten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • edith ...zu 45

    Okay, das heißt - der Logik folgend - ich kann verwaltungsgerichtlich am ehesten gegen die punktegebende Beurteilung vorgehen ? Gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung(srunde) habe ich zum konkreten Anlass ja nichts in der Hand ?!?

  • edith ...zu 45

    Okay, das heißt - der Logik folgend - ich kann verwaltungsgerichtlich am ehesten gegen die punktegebende Beurteilung vorgehen ? Gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung(srunde) habe ich zum konkreten Anlass ja nichts in der Hand ?!?

    So sieht es aus. Nur dass ich niemanden kenne, der jemals gegen eine Beurteilung vorgegangen wäre.

  • edith ...zu 45

    Okay, das heißt - der Logik folgend - ich kann verwaltungsgerichtlich am ehesten gegen die punktegebende Beurteilung vorgehen ? Gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung(srunde) habe ich zum konkreten Anlass ja nichts in der Hand ?!?

    So sieht es aus. Nur dass ich niemanden kenne, der jemals gegen eine Beurteilung vorgegangen wäre.



    Hier gibt es ja auch einen weiten Beurteilungsspielraum, der kaum gerichtlich überprüfbar ist. In der Regel ist mit einer entsprechenden Klage auch EdeKa.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Heute kam per mail die Meldung des OLG karlsruh ein , dass man künftig auch die Stellen in A10 zur Bewerbung ausschreiben werde.
    Waynes interessiert; mich nicht mehr.:)

  • Wurde auch mitgeteilt, wann das OLG Karlsruhe die Beförderungsstellen ausschreibt?
    Es gibt in diesem OLG -Bezirk nämlich mehr als genug Rpfl. die seit vielen Jahren in A 9 festhängen.

  • Es gibt in diesem OLG -Bezirk nämlich mehr als genug Rpfl. die seit vielen Jahren in A 9 festhängen.

    Das OLG hat in seinem Schreiben ja mitgeteilt, dass "...Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass vor einer Beförderungsentscheidung nur diejenigen Beamten anlassbeurteilt werden, die durch die Einreichung einer Bewerbung zum Ausdruck gebracht haben, dass sie an einem Beförderungsverfahren teilnehmen wollen."

    Da ja alle unglaublich gerne A9 sind, wird es bestimmt keine Bewerbungen hierauf geben. :wechlach:

    Verar... kann ich mich selber besser...:oops:

  • Hier lag die E-Mail noch nicht vor, bzw. wurde von der Verwaltung noch nicht weitergeleitet.
    Es ist dürfte klar sein, dass sich jeder A9-er (außer er ist gerade frisch von der Prüfung) bewerben wird.
    Mich wundert nur, dass das alte System (automatische Beförderung) nun geändert wird. Jetzt muss jeder Bewerber beurteilt werden, zuvor nur die vom OLG ohne Bewerbung zur Beförderung auserwählten. Man muss ja aber auch nicht alles verstehen.

  • Zu #76 :

    kann ich mir - jedenfalls bis A12 - nicht vorstellen und gehe weiter davon aus , dass die ausgeschriebenen Stellen gerichtsgebunden sind.
    Für A11 und 12 ist es ja ebenfalls so, dass einfach mal 10 oder 20 Beförderungsstellen abstrakt in den Zookäfig geschmissen werden , um die sich dann die Hyänen balgen können.;)

  • .... die durch die Einreichung einer Bewerbung zum Ausdruck gebracht haben, dass sie an einem Beförderungsverfahren teilnehmen wollen."
    ...

    Wie bei den Pinguinen, nicht wer es verdient hat, bekommt Futter, sondern der, der den Schnabel am weitesten aufreißt, traurig.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!