Auseinandersetzung Erben in GbR

  • Guten morgen. Ich habe dieses Forum soeben von einem Rechtspleger empfohlen bekommen und wende mich mit folgender Frage an alle:

    Ich habe eine im Grundbuch eingetragene Erbengemeinschaft. Testámentsvollstreckung ist angeordent. Kann der Testamentsvollstrecker im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft eine GbR gründen, damit die Noch-Erben als Eigentümer in GbR eingetragen werden ? Das GbR-Anteile sollen anschließend veräußert werden.

    Hintergrund ist, dass einer der eingetragenen Erben bereits verstorbenen ist und der einzige - im Ausland befindliche - Erbe leider seine Mitwirkung versagt.

    Vielen Dank im voraus. :)

  • Bei einer Auseinandersetzung (bei der die Erbengemeinschaft dann ja komplett oder teilweise aufgehoben wird) müssen die Erben in jedem Fall alle mitwirken, denke ich.

    Der TV kann, sofern sich die Testamentsvollstreckung auf den Grundbesitz erstreckt (was der Regelfall ist), allerdings das Grundstück an einen beliebigen Dritten (entgeltlich) veräußern. Hierzu wäre keine Mitwirkung der Erben nötig.
    Sofern dann aber die Erben (=alle Erben) in GbR als Erwerber auftreten sollen, wäre wiederum ja die Mitwirkung des Erben im Ausland notwendig - auf der Erwerberseite.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Den Erben ist die Verfügungsbefugnis nach § 2211 BGB nur im Hinblick auf Nachlassgegenstände entzogen. Wenn die Erben eine GbR gründen, um das Grundstück in dieselbe einzubringen, müssen sie die GbR somit selbst gründen, weil die GbR als solche mit dem Nachlass nichts zu schaffen hat. Die Einbringung ist dann vom TV auf der Veräußererseite vorzunehmen, wobei sich dann noch die Frage erhebt, ob die TV an dem Grundstück überhaupt noch materiell fortbesteht.

    Funktioniert also alles nicht.

    Der TV sollte das Grundstück einfach voll entgeltlich veräußern und den anteiligen Erlös für den nicht mitwirkungsbereiten Miterben vereinnahmen. Wenn Miterben erwerben wollen, kann der TV auch an diese voll entgeltlich veräußern. Wenn diese dann anschließend unter sich eine GbR gründen wollen: Bitte sehr.

  • Vielen Dank für die Antworten. Hatte ich mir leider schon gedacht. Hoffte nur auf eine Lösungsmöglichkeit ! Ein direkter Verkauf ist leider aufgrund der wahrscheinlichen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht möglich.

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