Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
es wurde seinerzeit ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe erteilt für "Mietrechtliche Angelegenheit".
Der RA reicht nun drei Vergütungsanträge zu je 99,96 € ein, und zwar für
1. Nebenkostenabrechnung 2010,
2. Abwehr einer Forderung wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und
3. Geltendmachung der Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier nur um eine Angelegenheit. Es besteht doch ein innerer objektiver Zusammenhang.
Wie sehr Ihr das?