Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Eintragung der Aufhebung der Gütertrennung im Güterrechtsregister vorliegen.
Eingetragen wurde die Gütertrennung im Jahr 1982.
Die Aufhebung soll rückwirkend ab Beginn der Ehe gelten.
Ist so etwas zulässig?
Vorab Danke
Euer Löwe!