Titelumschreibung Jobcenter

  • Durch das Jobcenter wurde die Titelumschreibung eines F-urteils beantragt.
    Es wurde keine gesiegelte Zeugnisurkunde übersandt.
    Auf meine Zwischenverfügung kamen lediglich Auszahllisten. Die letzte ist unterschrieben und "abgestempelt".

    Es dürfte sich hier nicht um öffentliche Urkunden nach § 727 ZPO handeln und nun ?

    Ich denke, das Jobcenter ist nicht siegelführungsbefugt.

  • Das Jobcenter muss ja auch nicht siegeln, sondern die ausführende Kasse. (Es wird ja dadurch bestätigt, dass die Leistung nicht nur bewilligt, sondern auch tatsächlich ausgezahlt wurde).

    Die ausführende Kasse hat ein Siegel (Bundesanstalt für Arbeit oder örtlicher Sozialleistungsträger)

    Ich bestehe auf gesiegelte Bestätigungen und habe sie bislang auch immer so bekommen.

  • Ich möchte mich hier gerne mal einklinken mit einem ähnlichen Problem:
    Mir liegt zur Titelumschreibung eine Forderungsaufstellung des Jobcenters vor, die zwar gesiegelt, aber nicht unterschrieben ist. Bislang waren alle Forderungsaifstellungen des Jobcenters gesiegelt und unterschrieben. Auf meine Zwischenverfügung erhielt ich den Hinweis, dass um korrekte Anfrage und Bezeichnung der Rechtsgrundlage gebeten würde. Die Anfrage könne so aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden. Ein Hinweis auf die kommentierung in Zöller brachte dasselbe Ergebnis. Jetzt bin ich ratlos.
    Reicht die nicht unterschriebene Forderungsaufstellung aus??

  • Wieso "Forderungsaufstellung"?

    Meinst Du, eine Urkunde, in welcher die eigenen Leistungen des Jobcenters bestätigt werden?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Also ist die Frage, ob die Aufstellung (Geständnisurkunde) auch ohne Unterschrift eine öffentliche Urkunde darstellt.

    Bei einer rein maschinell hergestellten Urkunde mit maschinell aufgedrucktem Siegel tendiere ich zu "ja", ansonsten zu "nein".
    Wobei ich aber denke, dass es schwer sein wird, dazu konkret etwas zu finden.

    Aber wenn Dir das Jobcenter so "doof" kommt, weise doch den Antrag zurück, da die RNF nicht formgerecht nachgewiesen wurde! :teufel:

    Ulf

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  • Das hatte ich schon formuliert, aber bekam dann doch Zweifel, weil ich tatsächlich nichts dazu gefunden habe, ob die Unterschrift erforderlich ist. Bislang waren halt immer Unterschrift und Siegel drauf.
    Vielen Dank für die umgehenden Antworten. Ich weise dann wohl mal zurück...

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