Betreute und Wohnrecht

  • Die Betreute hat ein lebenslanges Wohnrecht. Sie musste jetzt gesundheitlich bedingt in ein Pflegeheim.
    Jetzt gibt es Streit mit dem Eigentümer (ihr Sohn) bzgl. Kosten.
    Was muß die Betreute denn grundsätzlich zahlen, wenn nichts diesbezüglich vertraglich vereinbahrt wurde (also welche genauen Nebenkosten sind zu tragen)? Und muß die Betreute überhaupt noch etwas zahlen, wenn sie wie jetzt das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann?
    Kann der Eigentümer jetzt die leere Wohnung vermieten (mit oder ohne Zustimmung der Berechtigten), da sie das Wohnrecht nicht mehr ausüben wird (sie bleibt zu 100 % bis zum Tode im Pflegeheim)? Und Kann die Berechtigte dann einen Teil der Kaltmiete als Ausgleich bekommen?
    Oder sollte sie die Löschungsbewilligung abgeben gegen einen entsprechenden Betrag?
    Danke schonmal.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Was muß die Betreute denn grundsätzlich zahlen, wenn nichts diesbezüglich vertraglich vereinbahrt wurde (also welche genauen Nebenkosten sind zu tragen)?



    Grundsätzlich trägt der Eigentümer die öffentlichen (Grundsteuer, Erschließungskosten, Anliegerbeiträge etc) und privaten Lasten (Gebäudeversicherung etc) auch für die Räume, die Gegenstand des Wohnungsrechts sind. Der Berechtigte trägt dagegen die privatrechtlichen Kosten und öffentlichen Abgaben (Wasser, Müllabfuhr, Kosten für Beleuchtung und Beheizung, Haftpflichtversicherung) die im Zusammenhang mit der Ausübung des Wohnungsrechts stehen (vgl. Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Auflage Rn 1252 m.w.N.).

    Kann der Eigentümer jetzt die leere Wohnung vermieten (mit oder ohne Zustimmung der Berechtigten), da sie das Wohnrecht nicht mehr ausüben wird (sie bleibt zu 100 % bis zum Tode im Pflegeheim)? Und Kann die Berechtigte dann einen Teil der Kaltmiete als Ausgleich bekommen?



    vgl. BGH DNotI-Report 2007, 52; OLG Celle DNotI-Report 2008, 29;

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