Hallo zusammen,
habe kurz eine frage zum § 57 FamGKG, wie das verfahren dort läuft.
Dort steht im V, dass der Einzelrichter entscheidet.
Aber es läuft trotzdem so, dass der kostenbeamte, der die rechnung
erstellt hat, erst einmal über die Abhilfe entscheidet und die sache
bei nichtabhilfe dem richter vorlegt, oder?
Danke