Naja, sollte es nur um die Prüfung des Rechtsgrundes gehen, dürfte das nach BGH sogar noch in der WVP kurz vor Erteilung der RSB gehen. Jedenfalls wenn man IX ZA 74/11 liest, sind die bei so einer Vorgehensweise ja nicht gleich tot umgekippt...;)
In der Sache hat der Senat aber hier nicht entschieden, sondern ganz formal abgebügelt. Ich kenne die beiden Ausgangsentscheidungen nicht, hier hat sich das Amtsgericht aber offenbar versucht, irgendwie durchzumogeln...