Inkassokosten

  • Hallo zusammen,

    habe hier einen Antrag auf Erlass eines VB liegen (nachdem der Widerspruch gegen den MB im streitigen Verfashren zurückgenommen wurde) in elchem Inkassokosten beantragt werden...
    so nun herrscht bei mir völlige Unklarheit, was ich in diesen Fällen zu beachten bzw. zu prüfen habe???
    Reicht da eine diffenrenzierte Aufstellung dieser Kosten aus? Können Inkassokosten im VB überhaupt festgesetzt werden?

    1.000 Dank

  • Eine Aufnahme der (außergerichtlich entstandenen) Inkassokosten in den Vollstreckungsbescheid kann zum jetzigen Zeitpunk soweit ich in Erinnerung habe nicht mehr erfolgen.
    Es können lediglich weitere Auslagen mit aufgenommen werden, die nach der Zustellung des Mahnbescheides entstanden sind.
    Wie z.B. Portokosten für Übersendung des VBs.
    Da der Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des Mahnbescheides ergeht, hätten die Inkassokosten bereits bei Stellung des Mahnbescheidsantrages beantragt werden müssen.

    Satzzeichen können Leben retten....!?
    -"Komm wie essen Opa!"
    -"Komm wir essen, Opa!"

  • Im Sachverhalt steht nicht, ob die Inkassokosten schon im Mahnbescheid enthalten waren oder nicht. Wenn ja, dann würde ich sie berücksichtigen, zumal der Widerspruch gegen den MB ja zurückgenommen wurde.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Im Sachverhalt steht nicht, ob die Inkassokosten schon im Mahnbescheid enthalten waren oder nicht. Wenn ja, dann würde ich sie berücksichtigen, zumal der Widerspruch gegen den MB ja zurückgenommen wurde.

    Sorry und Danke :) jep die Kosten waren bereits in MB enthalten...somit werde ich nun den VB mit den Inkassokosten erlassen...

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