Hallo zusammen,
habe hier einen Antrag auf Erlass eines VB liegen (nachdem der Widerspruch gegen den MB im streitigen Verfashren zurückgenommen wurde) in elchem Inkassokosten beantragt werden...
so nun herrscht bei mir völlige Unklarheit, was ich in diesen Fällen zu beachten bzw. zu prüfen habe???
Reicht da eine diffenrenzierte Aufstellung dieser Kosten aus? Können Inkassokosten im VB überhaupt festgesetzt werden?
1.000 Dank