Hallo !
Wir haben hier folgenden Fall:
Erwerberin ist eine GbR, deren Gesellschafterin u.a. eine kroatische Gesellschaft ist.
Eingereicht ist ein übersetzter kroatischer Handelsregisterauszug.
Es wurde auch die Firmierung übersetzt.
Im Gesellschaftsvertrag der GbR wird die kroatische Gesellschaft mit ihrer ins Deutsche übersetzten Firmierung angegeben.
Kann man nun bei Eintragung der GbR als Eigentümerin die kroatische GbR mit ihrer übersetzten Firmierung (X GmbH) als GbR-Gesellschafterin eintragen ?
Bedarf es zusätzlich eines Hinweises, dass es sich um eine kroatische Gesellschaft -und keine deutsche GmbH- handelt ?
Im Voraus schon mal vielen Dank für Antworten !