Eintragung unbekannter Erbe?

  • Im Grundbuch sind mehrere Personen als Eigentümer zu Bruchteilen eingetragen, eine Umwandlung in Wohnungseigentum konnte nicht realisiert werden. Ein Miteigentümer hat seinen Anteil 2002 verkauft. Für den Käufer wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen. 2005 verstarb der Käufer. Nachlasspflegschaft wurde angeordnet, die bekannten Erben haben ausgeschlagen, die weiteren Erben sind unbekannt. Nun hat der Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Käufers die Auflassung erklärt und der Notar beantragt die Eintragung der unbekannten Erben in das GB. HRP 809 und BayObLG vom 09.06.1994 sind mir bekannt. In diesem Fall sehe ich jedoch keine Notwendigkeit für die Eintragung der unbekannten Erben bzgl. eines 66,44/1000 Anteils, zumal der (eingetragene) Verkäufer noch lebt. Oder würden die Grundbuchfachleute hier eintragen?

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