Antrag der Eigentümer (Erbengemeinschaft)

  • Hallo,
    habe gerade folgendes Problem:
    Bei mir wurde ein Antrag gestellt Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes. Löschungsbewilligung war beigefügt.
    Den Antrag hat nur ein Miterbe unterschrieben. Ich habe daraufhin die Antragstellung durch alle Erben verlangt.

    Jetzt ruft mich der Notar an und fragt, ob das nicht sein kann, dass es ausreichend ist, wenn ein Erbe allein den Antrag stellt, das ginge in Grundbuchsachen schießlich auch...
    (super Argument, by the way...)

    Aber ich hab mir mal notiert, dass alle im Grundbuch eingetragenene Eigentümer den Antrag stellen müssen. schließlich brauch ich doch auch die Angaben, dass die Grundschuld nicht anderweitig außerhalb des GB verpfändet, abgetreten, etc. worden ist und die Versicherung, dass die anderen Miterben nicht im Besitz des Briefes sind, oder??

    Ich bin gerade sehr verunsichert, aber der Meinung, dass entweder alle Erben gemeinsam den Antrag und die Angaben machen müssen, oder der eine Miterbe eine Vollmacht der anderen vorlegen muss.

    Könnt ihr mir weiterhelfen??

  • Ich vermute, er meint § 2038 I 2 1. HS BGB:

    Zitat

    Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind

    Um die Erhaltung des Nachlasses geht es bei Beantragung eines Aufgebots ja nicht.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Die eV von allen Erben würde ich schon verlangen. Wenn die vorgelegt werden können, würde ich dann den Antrag von einem Erben gelten lassen. Aber eV von alles muss sein.

    Kenne aber auch eine Kollegin bei uns, die das anders macht. Wir hatten dummerweise mal jeweils einen Antrag von zwei Brüdern. Sie hat zwischenverfügt, ich nicht - da hatte ich ganz schön Spass am Telefon. "Wieso muss ich das alles beibringen, aber mein Bruder nicht?..."

  • ja, aber auch die Angaben

    a) nicht im Besitz des Grundschuldbriefs zu sein
    b) die Grundschuld nicht verpfändet zu haben
    c) über die Grundschuld nicht anderweitig, außerhalb des Grundbuchs ver-
    fügt zu haben

    und die Anerbietung die vorstehenden Angaben an Eides statt zu versichern brauch ich ja von allen Erben. Also irgendwie müssen schon alle Erben mitwirken.

    Hab das jetzt auch nochmal angefordert und darauf hingewiesen, dass ich entweder eine Vollmacht von allen Erben haben will oder alle den Antrag mit den o.g. Angaben unterschreiben sollen...

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