Hallo,
habe gerade folgendes Problem:
Bei mir wurde ein Antrag gestellt Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes. Löschungsbewilligung war beigefügt.
Den Antrag hat nur ein Miterbe unterschrieben. Ich habe daraufhin die Antragstellung durch alle Erben verlangt.
Jetzt ruft mich der Notar an und fragt, ob das nicht sein kann, dass es ausreichend ist, wenn ein Erbe allein den Antrag stellt, das ginge in Grundbuchsachen schießlich auch...
(super Argument, by the way...)
Aber ich hab mir mal notiert, dass alle im Grundbuch eingetragenene Eigentümer den Antrag stellen müssen. schließlich brauch ich doch auch die Angaben, dass die Grundschuld nicht anderweitig außerhalb des GB verpfändet, abgetreten, etc. worden ist und die Versicherung, dass die anderen Miterben nicht im Besitz des Briefes sind, oder??
Ich bin gerade sehr verunsichert, aber der Meinung, dass entweder alle Erben gemeinsam den Antrag und die Angaben machen müssen, oder der eine Miterbe eine Vollmacht der anderen vorlegen muss.
Könnt ihr mir weiterhelfen??