Hallo, mein Betreuer wurde ab 8/2010 vermögend und war vorher mittellos. (Betreuervergütungen wurden aus der Staatskasse gezahlt). Kann die Staatskasse auch die Betreuervergütungen auch aus der Zeit vor dem Vermögensanfall in 8/2010 von dem Betreuten zurückverlangen? Falls ja, wie lange rückwirkend? Danke. Rachel10
Rückwirkende Vergütungserstattung gg. Betreuten wg Vermögensanfall
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Rachel10 -
5. August 2011 um 11:21
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Natürlich, Regressansprüche bestehen 10 Jahre lang.
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...wobei durch die Gesetzesänderung am 31.12.2009 noch nicht erloschenen Ansprüche nunmehr auch noch bestehen und ein Einwand der Verjährung erst ab dem 01.01.2013 möglich ist.
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beldel, die 10-Jahresfrist gibt es nicht mehr.
Es gilt nur noch das Institut der Verjährung, auch für die noch nicht bis zum 31.12.2009 verfallenen Ansprüche nach § 1836e BGB. Die Verjährung muss allerdings geltend gemacht werden (§ 214 BGB); nach den Überleitungsvorschriften des Art. 229 § 23 EGBGB unterliegen alle Rückforderungsansprüche für Zahlungen aus der Zeit vom 01.01.2000 bis 31.12.2009 dieser Regelung. Das bedeutet, dass die Rückforderung bis 31.12.2012 ohne weiteres möglich ist. Ab 01.01.2013 kann die Einrede der Verjährung den Anspruch vernichten. -
Ja ich weiß, dass die Einrede der Verjährung geltend gemacht werden muss....
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